Dies ist eine Diskussion zu VG Trier: Keine städtischen Flächen an Bauträgerin innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| VG Trier: Keine städtischen Flächen an Bauträgerin Nachdem die Stadt die Errichtung eines größeren Baugebietes für Wohn- und gewerbliche Nutzung beschlossen hatte, erwarb die klagende Bauträgerin die entsprechenden privaten Flächen. Da der Stadt in diesem Zusammenhang grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zusteht, schloss diese mit der Klägerin zur Abwendung dieses Vorkaufsrechtes im Herbst 1997 einen so genannten öffentlich-rechtlichen Vertrag. Zwischen den Parteien bestand dabei Einigkeit darüber, dass die Klägerin 6 ½ ha Baufläche zur Realisierung ihrer Bauvorhaben erhalten sollte. Einige Jahre später verkaufte die Klägerin die erworbenen Grundstücke an die Stadt. In Rahmen der Neuzuordnung der Flächen hatte die Klägerin sodann einige Bauflächen erhalten. Mit Ihrer Klage streitet sie um die Zuteilung weiterer 2 ½ ha für den 2. Bauabschnitt in dem Bereich des Baugebietes. Die Richter wiesen die Klage jedoch mit der Begründung ab, aus dem zwischen den Beteiligten geschossenen Vertrag ergebe sich kein Anspruch auf weitere Flächenzuteilung. Der Vertrag sei damals zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes geschlossen worden. Da diese Grundstücke jedoch an die Stadt verkauft worden seien, habe sich der Zweck des Vertrages erledigt. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. VG Trier, Urteil vom 04. Juli 2007 - 5 K 796/06.TR - Quelle: PM des VG Trier |
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