Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

VG Trier: Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten

Dies ist eine Diskussion zu VG Trier: Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2006, 11:15
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
VG Trier: Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten

Die Leiterin eines Alten- und Pflegeheims braucht für die Kosten der Bestattung eines früheren Heimbewohners nicht aufzukommen, wenn sie eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich vertraglich übernommen hat. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 24. Oktober 2006 (Az.: 2 K 522/06.TR) entschieden.

Der Entscheidung lag die Klage der Inhaberin eines Alten- und Pflegeheims in Mehren gegen die Verbandsgemeinde Daun zugrunde, in deren Auftrag ein früherer Heimbewohner der Klägerin eingeäschert und beigesetzt worden war. Sowohl die Betreuerin als auch der für den Verstorbenen zuständige Sozialhilfeträger hatten eine Kostenübernahme abgelehnt. Verwandte und Nachlass waren nicht vorhanden. Aus diesem Grunde verlangte die beklagte Verbandsgemeinde von der Klägerin mit der Begründung die Kosten der Bestattung in Höhe von 1.200,00 €, diese sei „sonstige Sorgeberechtigte" i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes.

Zu Unrecht, so die Richter der 2. Kammer. Zur Urteilsbegründung führten sie aus, der Begriff des „sonstigen Sorgeberechtigten" sei einer derart weiten Auslegung nicht zugänglich. Der Gesetzgeber habe mit diesem Begriff vielmehr lediglich Personen in den Blick nehmen wollen, die in einem persönlichen Näheverhältnis zu dem Verstorbenen gestanden hätten, wie beispielsweise die Partner einer Lebensgemeinschaft. Dass der Gesetzgeber mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 Bestattungsgesetz nicht auch außenstehende Dritte in den Kreis der Verantwortlichen habe einbeziehen wollen, zeige sich bereits daran, dass der „sonstige Sorgeberichtigte" in der Liste der im Gesetz genannten verantwortlichen Personen zwischen den Eltern des Verstorbenen und dessen Geschwistern eingeordnet sei. Lediglich in § 9 Abs. 2 Bestattungsgesetz sei eine Regelung für außenstehende Dritte getroffen, die danach nur dann bestattungsrechtlich verantwortlich seien, wenn sie eine entsprechende vertragliche Verpflichtung übernommen hätten, was bei der Klägerin jedoch nicht der Fall sei. Deren vertraglich übernommene (Versorgungs-)Verpflichtung gegenüber dem früheren Heimbewohner habe vielmehr mit dessen Tod geendet.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

VG Trier, Urteil vom 24. Oktober 2006 – 2 K 522/06.TR -

Quelle: Pressemitteilung des VG Trier (08.11.2006)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mieter für Abbrechen des Schlüssels nicht verantwortlich Nachrichten: Mietrecht 10.05.2010 11:49
OLG: Access-Provider nicht für Inhalt der Webseiten verantwortlich Nachrichten: Recht & Gesetz 23.01.2008 12:41
Personal- und Vorlesungsverzeichnis von Universität Trier und Theologischer Fakultät Trier für das Sommersemester 2006 erschienen Nachrichten: Wissenschaft 22.02.2006 16:00
Gemeinsames wissenschaftliches Symposium von Universität Trier und Theologischer Fakultät Trier Nachrichten: Wissenschaft 13.01.2006 12:00
Geschädigter für Höhe der Sachverständigengebühren nicht verantwortlich Nachrichten: Verkehrsrecht 05.11.2004 11:45





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN