Dies ist eine Diskussion zu VG Neustadt zur erkennungsdienstlichen Behandlung nach Drogenfahrten innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| VG Neustadt zur erkennungsdienstlichen Behandlung nach Drogenfahrten Im zugrunde liegenden Fall wurde der Autofahrer zweimal bei Verkehrskontrollen angehalten. In Blut- bzw. Urinproben fanden sich Konzentrationen von Cannabis und beim zweiten Mal auch von Amphetaminen. Der Mann erhielt jeweils ein Fahrverbot und einen Bußgeldbescheid, die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden aber eingestellt, da ihm nur der straflose Konsum, nicht der strafbare Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Dennoch ordnete die Polizei seine erkennungsdienstliche Behandlung an. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigte. Denn obwohl die Strafverfahren eingestellt worden seien, sei der bestehende Verdacht, dass er Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz begangen habe, nicht ausgeräumt. Es lägen außerdem objektive Anhaltspunkte dafür vor, dass er in Bezug auf Drogendelikte erneut strafrechtlich in Erscheinung treten werde. Aufgrund kriminalpolizeilicher Erfahrung müsse man gerade wegen des hier nachgewiesenen wiederholten Konsums von Rauschmitteln damit rechnen, dass der Betroffene zukünftig in strafbarer Weise Drogen erwerben und besitzen werde. Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 13. Mai 2005 - 7 K 97/05.NW - |
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