Dies ist eine Diskussion zu VG Koblenz: Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| VG Koblenz: Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen Der Marokkaner hatte zuvor Anzeige erstattet und mitgeteilt, dass er von August 2002 bis August 2003 in dem Café als Koch gearbeitet habe, ohne im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Arbeitserlaubnis gewesen zu sein. Gegen die Verantwortlichen des Cafés wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein, nachdem die GmbH Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 7.030,91 an die AOK Rheinland-Pfalz gezahlt hatte. In der Folgezeit wurde der Marokkaner abgeschoben. Es entstanden Kosten für den Flug in Höhe von 530,26 und Kosten für eine Hafttauglichkeitsuntersuchung in Höhe von 51,00 . Der beklagte Landkreis Bad Kreuznach verlangte mittels Bescheid von dem Mehrheitsgesellschafter der GmbH, dem Kläger, die Erstattung dieser Kosten. Damit war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Richter, hafte aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung, da die Ausübung der Erwerbstätigkeit des Marokkaners nicht erlaubt gewesen sei. Dessen Angaben bei der Polizei und die Vernehmung eines Zeugen belegten, dass der Kläger beherrschenden Einfluss auf die Führung des Cafés gehabt und die maßgeblichen Entscheidungen im Hinblick auf die Beschäftigung des Ausländers getroffen habe. Von daher sei es gerechtfertigt, den Kläger als Arbeitgeber des Marokkaners anzusehen. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Dezember 2005, 3 K 507/05.KO) Verwaltungsgericht Koblenz, Pressemitteilung Nr. 5/2006 |
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