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VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Dies ist eine Diskussion zu VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen innerhalb des Forum Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 28.08.2006, 19:24
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VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor
Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligen
Farbe) tragen zu müssen, abgewiesen.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2004 widersprach Rechtsanwalt N. der Allgemeinen Verfügung
über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz
vom 3. Februar 2004. Diese bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und
verpflichtet ist. Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus
einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: „Frauen tragen zur Amtstracht
eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd
und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte … sollen dies tun, können
jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen“
Nachdem die Senatsverwaltung für Justiz seinen Widerspruch zurückgewiesen hatte, erhob
der Kläger Klage. Zur Begründung führte er aus, die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht
befugt, Vorschriften über die Amtstracht der Rechtsanwälte in Berlin zu erlassen. Dies sei
Sache der Anwaltskammer. Überdies sei das Tragen auffälliger Hemden und Krawatten vor
Gericht in Berlin üblich.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat seine Klage abgewiesen. Zur Begründung
führte das Gericht aus, die Senatsverwaltung für Justiz könne Vorschriften auch für die
Bekleidung von Rechtsanwälten vor Gericht erlassen. Denn es handele sich hierbei um
eine Frage des Gerichtsverfassungsrechts.

Auch inhaltlich seien die Regelungen über die Amtstracht nicht zu beanstanden. Die Pflicht
zum Tragen einer Amtstracht bestehe, um dem Bürger vor Gericht auch durch das Auftreten
in einer bestimmten äußeren Form deutlich zu machen, dass seinem Anliegen im
Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Die Verpflichtung, vor Gericht eine
Robe zu tragen, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungsgemäß anerkannt
worden. Die Vorschriften über die Kleidungsstücke, die zu der Robe getragen
werden müssten, seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten verhindern, dass durch
das Tragen unangemessener Kleidungsstücke zur Robe letztere und damit mittelbar das
Verfahren abgewertet würde.

Urteil der 12. Kammer vom 26. Juli 2006 - VG 12 A 399.04 -

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2006, 19:46
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Lightbulb AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

darum könnte sich doch mal die Frau Zypries kümmern
es erscheint mir recht lächerlich, dass die
"ernsthaftigkeit" durch das tragen einer Robe erreicht wird
aber hey Kleider machen Leute
__________________
in dubio pro rege
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2006, 20:45
Rio Rio ist offline
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AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Zitat:
Zitat von brian
es erscheint mir recht lächerlich, dass die
"ernsthaftigkeit" durch das tragen einer Robe erreicht wird
Nun ja, ich hätte wohl schon ein Problem damit, wenn der meine Interessen vertretende Anwalt in Bermudas, Hawaii-Hemd und Flipflops im Gerichtssaal erscheinen würde. Insbesondere im Falle des Unterliegens, kämen mir sicherlich Zweifel, ob er den Fall mit der nötigen "Ernsthaftigkeit" angegangen ist.

M.E. ist eine "angemessene" Kleidung durchaus angebracht. Da "angemessen" jedoch ein sehr schwammiger Begriff ist, würde ich dann doch eher zur Einheitlichkeit tendieren.

Es gibt eben Anlässe, bei denen man nicht herumlaufen kann, wie man lustig ist - oder wäre es eine angenehme Vorstellung, wenn Erbe X in o.g. Tracht zur Beerdigung seiner "geliebten" Angehörigen erscheint?

Zudem ist es doch nun keine großartige Einschränkung, sich vor Betreten des Saals schnell mal die Robe überzuwerfen, oder?

Das es wohl keine Roben mit eingebauter Kompetenz gibt, ist mir auch klar, aber wenn man schon untergeht, dann kann man dabei wenigstens gut aussehen!


Gruß Rio
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Alt 01.09.2006, 09:24
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AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Typisch Berliner, gegen so etwas zu klagen.

Viel interessanter ist die Frage, was in einem Prozeß ohne Anwaltszwang passiert, wenn der Anwalt keine Robe trägt. Eine Stellvertretung vor Gericht ist zulässig, ich kann die notwendigen Anträge auch durch meinen Milchmann stellen lassen. Der kriegt dann lediglich -im Gegensatz zum Robenlosen Anwalt- Ärger aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes.

Erinnert mich an folgenden Dialog:

Me: Sorry, heb meine Robe vergessen.

Richter: Sie wissen aber schon, daß Sie dann eigentlich nicht anwesend sind (nein, ich habe ihn nicht für diesen Blödsinn angelästert )

Me: Sie wisssen aber doch sicherlich, daß echte Amtsgerichte ein Anwaltszimmer mit einer ERsatzrobe haben?

Richter: Wo steht das denn?

Me: In der JW, unter dem Artikel, der regelt, daß die Sonne im Osten aufgeht.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 09:31
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AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Theoretisch könnte doch ein anderer Kollege einem ans Hemd wollen und mich bei der RAKammer melden oder? In der Berufsordnung steht ja meines Wissens, dass immer eine Robe zu tragen ist außer beim Amtsgericht als erste Instanz in Zivilsachen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 09:36
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AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Im schlimmsten Fall gäbe es dann einen Hinweis der Kammer, man solle sich angemessen kleiden.

Dafür kriegt der werte Kollege dann bei nächster Gelegenheit eine ernste Beschwerde reingewürgt. Irgendwas findet sich immer.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 09:50
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AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Zitat:
Zitat von snud
Typisch Berliner, gegen so etwas zu klagen.
Erinnert irgendwie an RAF-Zeiten, wo das Tragen der Robe einen zum Verteter der kapitalistischen Ausbeuterordnung und des Unterdrückungsstaates machte
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #8 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 09:54
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AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen

Luschtig war dabei, daß die Angeklagten so viele Anwälte hatten, daß nachher gesetlich geregelt wurde, daß in ein Anwalt in der gleichen Sache nur einen ANgeklagten vertreten darf.

Gruß an Meister Schily an dieser Stelle
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