Dies ist eine Diskussion zu VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen innerhalb des Forum Nachrichten: Recht & Gesetz
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| VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligen Farbe) tragen zu müssen, abgewiesen. Mit Schreiben vom 26. Februar 2004 widersprach Rechtsanwalt N. der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004. Diese bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist. Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen dies tun, können jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen Nachdem die Senatsverwaltung für Justiz seinen Widerspruch zurückgewiesen hatte, erhob der Kläger Klage. Zur Begründung führte er aus, die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht befugt, Vorschriften über die Amtstracht der Rechtsanwälte in Berlin zu erlassen. Dies sei Sache der Anwaltskammer. Überdies sei das Tragen auffälliger Hemden und Krawatten vor Gericht in Berlin üblich. Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat seine Klage abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, die Senatsverwaltung für Justiz könne Vorschriften auch für die Bekleidung von Rechtsanwälten vor Gericht erlassen. Denn es handele sich hierbei um eine Frage des Gerichtsverfassungsrechts. Auch inhaltlich seien die Regelungen über die Amtstracht nicht zu beanstanden. Die Pflicht zum Tragen einer Amtstracht bestehe, um dem Bürger vor Gericht auch durch das Auftreten in einer bestimmten äußeren Form deutlich zu machen, dass seinem Anliegen im Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Die Verpflichtung, vor Gericht eine Robe zu tragen, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die Vorschriften über die Kleidungsstücke, die zu der Robe getragen werden müssten, seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten verhindern, dass durch das Tragen unangemessener Kleidungsstücke zur Robe letztere und damit mittelbar das Verfahren abgewertet würde. Urteil der 12. Kammer vom 26. Juli 2006 - VG 12 A 399.04 - Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin |
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| darum könnte sich doch mal die Frau Zypries kümmern es erscheint mir recht lächerlich, dass die "ernsthaftigkeit" durch das tragen einer Robe erreicht wird aber hey Kleider machen Leute
__________________ in dubio pro rege |
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| AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Zitat:
M.E. ist eine "angemessene" Kleidung durchaus angebracht. Da "angemessen" jedoch ein sehr schwammiger Begriff ist, würde ich dann doch eher zur Einheitlichkeit tendieren. Es gibt eben Anlässe, bei denen man nicht herumlaufen kann, wie man lustig ist - oder wäre es eine angenehme Vorstellung, wenn Erbe X in o.g. Tracht zur Beerdigung seiner "geliebten" Angehörigen erscheint? Zudem ist es doch nun keine großartige Einschränkung, sich vor Betreten des Saals schnell mal die Robe überzuwerfen, oder? Das es wohl keine Roben mit eingebauter Kompetenz gibt, ist mir auch klar, aber wenn man schon untergeht, dann kann man dabei wenigstens gut aussehen! Gruß Rio |
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| AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Typisch Berliner, gegen so etwas zu klagen. Viel interessanter ist die Frage, was in einem Prozeß ohne Anwaltszwang passiert, wenn der Anwalt keine Robe trägt. Eine Stellvertretung vor Gericht ist zulässig, ich kann die notwendigen Anträge auch durch meinen Milchmann stellen lassen. Der kriegt dann lediglich -im Gegensatz zum Robenlosen Anwalt- Ärger aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes. Erinnert mich an folgenden Dialog: Me: Sorry, heb meine Robe vergessen. Richter: Sie wissen aber schon, daß Sie dann eigentlich nicht anwesend sind (nein, ich habe ihn nicht für diesen Blödsinn angelästert )Me: Sie wisssen aber doch sicherlich, daß echte Amtsgerichte ein Anwaltszimmer mit einer ERsatzrobe haben? Richter: Wo steht das denn? Me: In der JW, unter dem Artikel, der regelt, daß die Sonne im Osten aufgeht. |
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| AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Theoretisch könnte doch ein anderer Kollege einem ans Hemd wollen und mich bei der RAKammer melden oder? In der Berufsordnung steht ja meines Wissens, dass immer eine Robe zu tragen ist außer beim Amtsgericht als erste Instanz in Zivilsachen.
__________________ Alle Angaben ohne Gewähr In dubio pro reo |
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| AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Im schlimmsten Fall gäbe es dann einen Hinweis der Kammer, man solle sich angemessen kleiden. Dafür kriegt der werte Kollege dann bei nächster Gelegenheit eine ernste Beschwerde reingewürgt. Irgendwas findet sich immer. |
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| AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: VG Berlin: Anwalt muss vor Gericht schwarze Robe, Hemd und Krawatte tragen Luschtig war dabei, daß die Angeklagten so viele Anwälte hatten, daß nachher gesetlich geregelt wurde, daß in ein Anwalt in der gleichen Sache nur einen ANgeklagten vertreten darf. Gruß an Meister Schily an dieser Stelle |
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