Dies ist eine Diskussion zu Verhandlung wegen Verdachts auf Totschlag innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Verhandlung wegen Verdachts auf Totschlag Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am späten Abend des 15. Juli 2011 im Osnabrücker Stadtteil Schinkel mit dem S. zunächst in eine verbale Auseinandersetzung geraten zu sein. Auf einen Faustschlag des S. soll der Angeklagte ebenfalls mit einem Faustschlag reagiert haben und dann weggerannt sein. Als S. ihn eingeholt hatte, soll der Angeklagte mit einem Messer auf S. eingestochen haben. Er verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der in Untersuchungshaft in der JVA Lingen sitzende Angeklagte hat sich in seiner polizeilichen Vernehmung darauf berufen, das Messer aus Notwehr eingesetzt zu haben. Verteidigt wird er von Rechtsanwalt Frank Otten aus Osnabrück. Zu dem ersten Verhandlungstermin sind 6 Zeugen, 2 Sachverständige sowie eine Dolmetscherin geladen. Die als Nebenklägerin auftretende Mutter des S. wird von dem Osnabrücker Rechtsanwalt Joe Thérond vertreten. Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - vor Beginn der Verhandlung für 15 Minuten im Schwurgerichtssaal filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten und der Nebenklägerin sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch die Pressesprecher gestattet. Der stellvertretende Pressesprecher Eike Schmidt steht ab 08:30 Uhr für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf. Quelle: Landgericht Osnabrück Foto: © fotobi - Fotolia.com |
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