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Übergabe eines „Piraten“ an kenianische Behörden rechtswidrig

Dies ist eine Diskussion zu Übergabe eines „Piraten“ an kenianische Behörden rechtswidrig innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 15.11.2011, 12:52
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Übergabe eines „Piraten“ an kenianische Behörden rechtswidrig

Im März 2009 war eine Fregatte der Bundeswehr im Golf von Aden vor der Küste Somalias an der EU-Militäroperation „Atalanta“ zur Abschreckung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen beteiligt. Der Kläger und weitere acht Personen wurden von der deutschen Fregatte wegen des Verdachts festgesetzt, einen deutschen Frachter angegriffen zu haben. Der Kläger wurde nach Kenia gefahren und den dortigen Behörden zur Strafverfolgung übergeben. Mit einem heute verkündeten Urteil stellte das Verwaltungsgericht fest, dass zwar die Festnahme des Klägers rechtmäßig war, nicht jedoch dessen Übergabe an kenianische Behörden.

Nach Auffassung des Gerichts stünden die Festnahme mit den Vorgaben des Völkerrechts, insbesondere dem Seerechtsübereinkommen und mit dem Grundgesetz in Einklang. Die Übergabe des Klägers an die Republik Kenia zur Strafverfolgung sei jedoch rechtswidrig, weil die Haftbedingungen in dem kenianischen Gefängnis jedenfalls bei der Übergabe des Klägers erkennbar nicht völkerrechtlichen Mindeststandards entsprochen hätten. Die Zusicherung Kenias an die EU, menschenwürdige Haftbedingungen zu gewährleisten, sei jedenfalls damals noch nicht umgesetzt gewesen.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Az.: 25 K 4280/09

Quelle: VG Köln, Foto: © Haramis Kalfar - Fotolia.com
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