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Teilerfolg für Jörg Kachelmann gegen Medien

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Alt 22.11.2011, 17:16
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Teilerfolg für Jörg Kachelmann gegen Medien

OLG Köln sieht Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre verletzt

Köln (jur). Im Vergewaltigungsfall um den ehemaligen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann durfte die Presse nicht ein Foto während der Untersuchungshaft sowie eine private E-Mail veröffentlichen. Die Veröffentlichungen haben die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns in nicht hinzunehmender Weise verletzt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in zwei am Dienstag, 22. November 2011, bekanntgegebenen Urteilen (Az.: 15 U 62/11 und 15 U 60/11). Zulässig war jedoch die Berichterstattung über DNA-Spuren an einem Messer, so das OLG in einer weiteren Entscheidung (Az.: 15 U 61/11).

Der ehemalige Wetter-Moderator war von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Das Landgericht Mannheim sprach den bundesweit bekannten Moderator am 31. Mai 2011 aus Mangel an Beweisen jedoch frei. Während des Gerichtsverfahrens hatten die Medien bundesweit über den Fall berichtet.

Die Bild-Zeitung hatte auf ihrer Internetseite und in ihrer Printausgabe dabei auch ein Foto von Kachelmann während des Hofgangs in der Untersuchungshaft veröffentlicht. Das Foto war heimlich von außen aufgenommen worden. Damit wurde aber das Persönlichkeitsrecht von Kachelmann verletzt, so das OLG in seinem Urteil vom 15. November 2011. Kachelmann habe erwarten können, dass er in diesem privaten Bereich des Gefängnisses nicht von Medien behelligt wird.

Auch die Veröffentlichung einer privaten E-Mail an seine ehemalige Freundin beanstandeten die Kölner Richter. Diese sollte Aufschluss darüber geben, wie sich Kachelmann 2004 gegenüber seiner Geliebten verhalten hat. Die E-Mail weise jedoch nur einen schwachen Bezug zu der vorgeworfenen Straftat auf, stellte das OLG klar. Das Berichterstattungsinteresse der Medien überwiege daher nicht gegenüber dem Interesse Kachelmanns, seine Privatsphäre zu schützen.

Zulässig war jedoch laut OLG die Berichterstattung über DNA-Spuren Kachelmanns an einem Messer, die den Verdacht der vorgeworfenen Vergewaltigung belegen sollten. Eine Vorverurteilung habe mit dieser Berichterstattung nicht stattgefunden, so das Gericht. Es sei in der beanstandeten Presseveröffentlichung hinreichend klargestellt worden, dass nur aus Sicht der Staatsanwaltschaft genügend Beweise für eine Anklageerhebung vorlagen.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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