Dies ist eine Diskussion zu Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig Der Kläger hatte im Jahre 1971 ein Sparkonto eröffnet und das Sparbuch zur Sicherheit für ein Bauspardarlehen an eine Bausparkasse übergeben. Obgleich das Darlehen bereits im Jahre 1982 abbezahlt war, sandte die Bausparkasse dem Kläger das Sparbuch erst im Jahre 2005 zurück. Dieser verlangte von der Bank die Auszahlung des im Sparbuch ausgewiesenen Guthabens von rund 8.000 Euro. Die Bank verweigerte dies mit der Begründung, der Kläger habe das Konto bereits 1982 aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt erhalten. Dies ergebe sich aus ihren internen Bankunterlagen, die sie jedoch nur in Form unvollständiger Kontoverdichtungen vorlegen konnte. Nach Ansicht des Landgerichts Stade hätte der Kläger beweisen müssen, dass die Bank nicht an ihn gezahlt habe und wies die Klage ab. Vor dem OLG war der Bankkunde nunmehr erfolgreich. Sparbücher würden grundsätzlich den vollen Beweis für das Bestehen des ausgewiesenen Guthabens erbringen. Anders lautende bankinterne Unterlagen könnten dem - auch nach Ablauf einer großen Zeitspanne - nicht entgegengehalten werden. Grundsätzlich seien Buchungen ohne Vorlage des Sparbuchs unzulässig. Zahlt die Bank aus, ohne dies im Sparbuch zu vermerken, so könne ihr nicht das eigene Fehlverhalten zu Gute gehalten werden. Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de |
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