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Rentnerin soll für illegalen Download haften

Dies ist eine Diskussion zu Rentnerin soll für illegalen Download haften innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 20.12.2011, 16:05
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Rentnerin soll für illegalen Download haften

München (jur). Eine Rentnerin ohne Computer muss für das illegale Downloadangebot eines Hooligan-Films geradestehen und 652 Euro bezahlen. Denn wer über einen Internetanschluss verfügt, ist auch dafür verantwortlich, was damit geschieht, meint jedenfalls das Amtsgericht München in einem Urteil, das die Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke am Montag, 19. Dezember 2011, veröffentlicht hat (Az.: 142 C 2564/11). Dies gelte selbst dann, wenn an dem Internetanschluss gar keine Geräte angeschlossen sind.

Der noch keine drei Monate alte Hooligan-Film wurde Anfang 2010 illegal in einer Internet-Tauschbörse angeboten. Das Unternehmen, das über die Verwertungsrechte verfügte, ließ die Herkunft des Angebots ermitteln. Die beauftragte Firma ermittelte den Anschluss der Rentnerin. Prompt erhielt die eine Abmahnung. Dafür sollte sie 652 Euro bezahlen und zusätzlich 68 Euro Schadenersatz.

Nach eigenen Angaben hatte die mittlerweile pflegebedürftige Rentnerin freilich ihren Computer schon vor einem halben Jahr verkauft. Auch ein WLAN-Router, über den Fremde ihren Anschluss hätten nutzen können, sei nicht angeschlossen gewesen.

Doch Experten bestätigten dem Gericht, dass das Computerprogramm, mit dem die sogenannte IP-Adresse der Rentnerin als Ursprung der Urheberrechtsverletzung ermittelt wurde, korrekt arbeitet. Die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers sei verschwindend gering. Zur Überzeugung des Gerichts stand daher „die persönliche Verantwortlichkeit“ der Rentnerin für die Urheberrechtsverletzung fest.

Diese „vermutete Verantwortlichkeit“ habe die Rentnerin nicht entkräften könne, so das Amtsgericht in seinem Urteil vom 23. November 2011 weiter. Insbesondere habe sie keinen möglichen „abweichenden Geschehensablauf“ dargelegt.

Danach soll die Rentnerin nun die Abmahngebühr bezahlen. Nur den Anspruch auf Schadenersatz wies das Amtsgericht ab, weil es davon ausging, dass die Rentnerin den Urheberrechtsverstoß nicht selbst begangen hat.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei
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Alt 23.12.2011, 01:13
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

Zitat:
Zitat von Juraforum Beitrag anzeigen
Denn wer über einen Internetanschluss verfügt, ist auch dafür verantwortlich ... Dies gelte selbst dann, wenn an dem Internetanschluss gar keine Geräte angeschlossen sind. ... ihren Computer schon vor einem halben Jahr verkauft. Auch ein WLAN-Router, über den Fremde ihren Anschluss hätten nutzen können, sei nicht angeschlossen gewesen.

Diese „vermutete Verantwortlichkeit“ habe die Rentnerin nicht entkräften könne...
Also so ein Schwachsinn.

Ohne Computer und ohne Router ist nix mit Internet und Downloads.

Das ist Entkräftigend genug!

Die "Gutachter" und "Experten", sowie die/der Richter hatten scheinbar keine Ahnung von der Materie. Alleine der "gesunde Menschenverstand" sagt mir, das es so zumindest nicht möglich ist - dafür brauche ich auch keine sogenannten "Experten".

Na, hoffentlich wird die Rentnerin das im weiteren Rechtsweg ausfechten.

Ich wünsche Ihr dabei viel Erfolg!
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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Alt 23.12.2011, 01:27
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

Zitat:
Zitat von phoenics
Ohne Computer und ohne Router ist nix mit Internet und Downloads.
ich denk, da kommts nicht drauf an, dass sie das selber gemacht hat. sie haftet wohl lediglich für ihren anschluss.

wenn du dein handy irgendwo liegen lässt und jemand telefoniert sonstwohin, musst du ja auch bezahlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 01:29
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

nachti!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 03:13
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

Naja, das Problem ist, das es keine technische Möglichkeit gab, diesen Anschluss zu nutzen.

Selbst wenn also jemand widerrechtlich/illegal ihren Anschluss genutzt haben sollte (wobei sich die Frage stellt: wie soll das ohne Hardware gehen?), dann kann man Sie aber nicht für den Download bzw. Urheberrechtsverletzung bzw. einen erfolgten Verstoß verantwortlich machen.

Der Handyvergleich hinkt ein wenig -> denn dann müsste schon jemand auf "ihrer Leitung" ohne Handy (dh. ohne Hardware -Router/PC-) telefoniert haben. Durch Zuge in die Leitung stecken oder per Telepathie eine Leitung nutzen geht m.E. noch nicht...

Das Bereithalten eines Anschluss ist noch kein Indiz für eine vertretbare Verletzung. Mehr als keine Hardware (tatsächlich mal eine unbesiegbare Firewall!) an einem Anschluss zu haben (also nichtmal einen WLAN-Router über den ein "Einhacken" möglich wäre) ist nicht möglich. Verantwortungsvoller geht es nicht -> ausser man hätte den Anschluss gekündigt...

Meinem technischen und auch rechtlichen Verständniß schlägt das die Argumente der Gegner locker und zwingend in den Boden - und zwar zu 100%. Und das ist mehr als die von Gegner ausgeführten "Wahrscheinlichkeit eines Fehlers sei verschwindend Gering" (nehmen wir mal zb. 99,99% an).

Nachtrag: Die auch eine schöne Nacht!
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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Alt 23.12.2011, 08:57
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

Man sollte da schon differenzieren. Eine Haftung auch ohne PC- warum nicht? Da diskutiert seit "Sommer unseres Lebens" sicherlich keiner mehr drüber. Aber ohne Router? Wenn man hier schon von einer Gefährdungshaftung ausgeht, muss doch die Gefahr eröffnet sein- also Grund der Haftung gerade in dieser Eröffnung der Gefahr liegen. Das ist beim Internet die Eröffnung des Zugangs. Das geht nach meinem technischen Verständnis (und wurde hier auch schon erwähnt) eben nur durch nen Router/ Modem. Genausogut könnte man ja so die Telekom verklagen, da deren Mitarbeiter die Kabel verlegt haben, über die man in dieses Internet gelangt. Das ist nat. mehr als absurd.

Prozessual wirds jetzt nochmal interessant. Bekanntermaßen ist die Feststellung ja Sache des Tatrichters und neuer Vortrag im Rechtsmittel der Berufung nur eingeschränkt zulässig. Wenn diese komische Sichtweise des Gerichts nicht als Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewertet wird, sind die Erfolgsaussichten eh gen null.
Wären die Kläger clever gewesen, hätten sie mMn auch den Streitwert anders gewählt- aber sowas weiß man ja vorher nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 09:21
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

M.E. sind die technischen Aspekte dem Gericht nicht vernünftig dargelegt worden. Wie soll sich eine DSL-Verbindung ohne Router, in dem die Anschlusskennung eingetragen werden muss, überhaupt aufbauen. Man bekommt gar keine IP.

Wäre das Urteil allerdings anders ausgefallen, so könnte man die Omas dann als Freifahrtskarte benutzen.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 09:37
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

Zitat:
Zitat von moriarty Beitrag anzeigen
M.E. sind die technischen Aspekte dem Gericht nicht vernünftig dargelegt worden. Wie soll sich eine DSL-Verbindung ohne Router, in dem die Anschlusskennung eingetragen werden muss, überhaupt aufbauen. Man bekommt gar keine IP.
Genau. Mir stellt sich also die Frage, ob die gute alte Dame nicht ein Komplettpaket über Telefon und Internet hatte und das von einem Mitesser genutzt wurde, der aus mir verständlichen Gründen nach der Abmahnung schön leise war. Und dann fragt man sich als nächstes, wie dieser Mitesser an die Daten kam.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 23.12.2011, 12:11
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AW: Rentnerin soll für illegalen Download haften

Zitat:
Zitat von phoenics
Der Handyvergleich hinkt ein wenig ->
ah, verstehe...

wenn ich also gar kein handy mehr hab und die sim-karte in meiner küchenschublade liegt... hm... da wär ich auch sauer, wenn ich zahlen müsste.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 14:10
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Zitat:
Zitat von zeiten
ah, verstehe...

wenn ich also gar kein handy mehr hab und die sim-karte in meiner küchenschublade liegt... hm... da wär ich auch sauer, wenn ich zahlen müsste.
Gehen wir davon aus, das Anschluss und Leitung, aber kein Handy und keine SIM vorliegt...
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Beste Grüße

Phoenics
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