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Reiseleiter muss Landeskenntnisse besitzen

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Alt 09.01.2012, 09:57
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Reiseleiter muss Landeskenntnisse besitzen

Köln (jur). Ein Reiseleiter einer Erlebnisreise sollte zumindest etwas Ahnung von Land und Leute haben. Andernfalls können Urlauber den Reisepreis mindern, entschied das Amtsgericht Köln in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 1. Dezember 2011 (Az.: 138 C 323/11). Denn fehlen grundlegende Landeskenntnisse, stelle dies einen Mangel dar.

Konkret ging es um eine Urlaubsreise nach Äthiopien Anfang 2011. Die Klägerin hatte die dreiwöchige Erlebnisreise zum Preis von 2.085 Euro inklusive deutschsprachiger Reiseleitung gebucht. Im Reiseprospekt wurde der Reiseleiter als jemand vorgestellt, der seit ein paar Jahren schon seinen Job macht, und dass es für ihn nichts Schöneres gäbe, als mit den Gästen auf Entdeckungstour durch Äthiopien zu gehen.

Doch die Erwartungen der Klägerin wurden enttäuscht. Der Reiseleiter habe grundlegende Informationen über das Land und zu einzelnen Sehenswürdigkeiten gar nicht gewusst. Er habe nur wenige Informationen gegeben und habe sich um die Reisegruppe auch nicht sonderlich gekümmert. Die Urlauberin forderte daraufhin die Hälfte des Reisepreises wieder zurück.

Das Amtsgericht gab der Klägerin dem Grunde nach recht und sprach ihr eine Reisepreisminderung in Höhe von 15 Prozent, insgesamt 312,75 Euro, zu. Auch wenn eine Erlebnisreise nicht mit einer Bildungsreise gleichzusetzen sei, können von einem Reiseleiter grundlegende Landeskenntnisse erwartet werden. Diese Erwartung habe zumindest das Reiseprospekt geweckt. Da der Reiseleiter hier den versprochenen Standard nicht eingehalten hat, stelle dies einen Mangel dar, so das Gericht.


Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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