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Peinliche Rechtspanne: Brummifahrer sparen Millionen Bußgelder

Dies ist eine Diskussion zu Peinliche Rechtspanne: Brummifahrer sparen Millionen Bußgelder innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 13.04.2007, 18:34
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Peinliche Rechtspanne: Brummifahrer sparen Millionen Bußgelder

Peinliche Rechtspanne: Brummifahrer sparen Millionen Bußgelder /
Neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung löst Massenfreisprüche bei laufenden Verfahren aus - erster Fall bereits in Norddeutschland


Berlin/Hamburg (ots) - Das Aufstöhnen der Unternehmen über die
neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Lkw- und Busfahrer war groß.
Viele sehen eine Kostenlawine auf sich zukommen. Jubeln werden
dagegen all die tausende Berufskraftfahrer, deren laufende Verfahren
wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung eingestellt,
bzw. die aus formal rechtlichen Gründen alle freigesprochen werden
müssen. Einen ersten Fall gibt es bereits. Die auf Verkehrsrecht
spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen & Coll. erwirkte für
einen Mandanten umgehend einen Freispruch.

Begründung des Richters: Da das Fahrpersonalgesetz nicht
rechtzeitig an die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006
angepasst worden ist, die alte Verordnung aber seit 11.April nicht
mehr gültig ist, herrscht so etwas wie ein rechtsfreier Raum. Zitat
aus dem Urteil: "Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen
freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom .....
vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden."

Dazu Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in
Hamburg: "Wenn während der Laufzeit eines Verfahrens auch nur für
eine Stunde das betreffende Gesetz außer Kraft tritt, wird die Tat
auch rückwirkend straffrei. Denn es ist in Deutschland immer das
mildeste Gesetz anzuwenden. Und wenn es für 60 Minuten kein Gesetz
gibt, entspricht dies dem mildesten Gesetz. Deshalb rate ich allen
Betroffenen in laufenden Bußgeldverfahren umgehend Freispruch oder
die Einstellung der Verfahren zu fordern."

Nach Schätzungen könnten davon hunderttausende Verfahren mit einem
Bußgeldvolumen von bis zu 800 Millionen Euro betroffen sein.

Quelle: Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Mielchen & Coll. (12.04.2007)
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