Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Passive Sterbehilfe: Versicherung muss Hinterbliebenenrente zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Passive Sterbehilfe: Versicherung muss Hinterbliebenenrente zahlen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:01
Juraforum-Administrator
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 697
Keine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Passive Sterbehilfe: Versicherung muss Hinterbliebenenrente zahlen

Berlin (jur). Unterbrechen Angehörige bei einem Wachkomapatienten lebenserhaltende Maßnahmen, können sie nach dessen Tod von der gesetzlichen Unfallversicherung trotzdem eine Hinterbliebenenrente und Sterbegeld erhalten.

Der Patient muss allerdings wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ein Wachkoma gefallen sein und in einem solchen Fall zuvor eine passive Sterbehilfe befürwortet haben, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Montag, 6. Februar 2012 veröffentlichten Urteil (Az.: S 25 U 216/11).

Im konkreten Rechtsstreit hatte eine Witwe für den Tod ihres verstorbenen Mannes eine Hinterbliebenenrente sowie Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung gefordert. Ihr Mann habe nach einem Arbeitsunfall am 7. September 2006 schwerste Verletzungen erlitten. Neben der Lähmung von Armen und Beinen sei er auch noch in ein Wachkoma gefallen. Auch zwei Jahre intensiver Therapien hätten an dem Zustand ihres verstorbenen Mannes nichts geändert.

Da eine Besserung nicht in Sicht war, hatte die Ehefrau zusammen mit ihren drei Söhnen sich entschlossen, die lebenserhaltenden Maßnahmen bei dem Patienten zu beenden. Sie durchtrennten dazu dessen Magensonde, welche die Ernährung des Mannes sicherstellte. Dieses Vorgehen sei gerechtfertigt und nicht strafbar gewesen, da sie nur den Willen ihres verstorbenen Mannes ausgeführt hätten, so die Witwe. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte am 11. August 2010 ihre Ermittlungen gegen die Frau eingestellt.

Der Unfallversicherungsträger lehnte dennoch die Zahlung der Hinterbliebenenrente und des Sterbegeldes ab. Der Tod des Versicherten sei durch die Beendigung der Nahrungszufuhr und nicht durch einen Arbeits- oder Wegeunfall herbeigeführt worden. Ansprüche auf irgendwelche Leistungen bestünden daher nicht.

Das Sozialgericht gab in seinem Urteil vom 16. Januar 2012 jedoch der Witwe recht. Der Arbeitsunfall des Wachkomapatienten sei eine wesentliche Ursache für dessen Tod gewesen. Es bestehe kein Zweifel, dass das Durchtrennen der Magensonde dem mutmaßlichen Willen des Versicherten entsprach und die Witwe sich strafrechtlich nichts habe zuschulden kommen lassen.

Der Tod des Mannes sei letztlich mit einer Selbsttötung vergleichbar. Auch bei einem Suizid könne nach der gängigen Rechtsprechung der Unfallversicherungsträger zu Leistungen verpflichtet sein – beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer sich nach einem Personalgespräch und einer angedrohten Kündigung umbringt. Gehe ein Suizid vorwiegend auf krankhafte Depressionen zurück, bestehe allerdings kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Foto: ElenaR - Fotolia.com
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg geld-ElenaR-Fotolia_4169127_XS.jpg (83,6 KB, 0x aufgerufen)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
hinterbliebenenrente, sterbehilfe, versicherungsrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versicherung für jemanden Anderen abgeschlossen, muss er zahlen? Versicherungsrecht 31.08.2010 13:09
Liegt passive Sterbehilfe vor? Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.01.2010 08:52
Muss Versicherung zahlen ? Versicherungsrecht 28.02.2009 12:44
Wildunfall vermieden – Versicherung muss zahlen Nachrichten: Verkehrsrecht 17.02.2009 11:51
Muss die Versicherung den kompletten Kostenvoranschlag zahlen? Versicherungsrecht 29.05.2006 14:30





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN