Dies ist eine Diskussion zu OVG: Beeinträchtigung durch Personen- und Objektschutz für StA ist hinzunehmen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Thema bewerten | Ansicht |
| |||
| OVG: Beeinträchtigung durch Personen- und Objektschutz für StA ist hinzunehmen Der Staatsanwalt leitet Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität. Nach Informationen der Polizei soll er aus Rache getötet werden. Deshalb wird das Anwesen seit April 1999 ständig überwacht; so finden unter anderem Personenkontrollen statt. Die Klägerin ist der Ansicht, dass ihr der mit der jahrelangen Überwachung verbundene Eingriff in ihre Grundrechte nicht mehr zuzumuten sei. Die Klage gegen die Überwachungsmaßnahmen wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Die Lebensgefahr für den Staatsanwalt bestehe nach wie vor. Die Belastungen der Klägerin durch die Überwachungsmaßnahmen seien auch verhältnismäßig, da sie zum Schutz des Lebens anderer unvermeidbar seien. Zwar verkenne das Gericht nicht, dass die Personenkontrollen, denen die Klägerin und ihre Besucher ausgesetzt seien, sowie die tägliche Konfrontation mit der Existenz eines kriminellen Milieus als hochgradig belastend empfunden würden. Dem Staatsanwalt sei ein Wohnungswechsel jedoch nicht zuzumuten, zumal hierdurch die Problematik lediglich verlagert werde. Die Wohnung werde von ihm und seiner Ehefrau als gleichsam letzter Raum ihrer Privatsphäre angesehen. Außerdem komme die Ermittlungstätigkeit des Staatsanwalts im Bereich der organisierten Kriminalität dem Staat und der Allgemeinheit zu Gute, weil sie dem Schutz des Einzelnen vor schweren Straftaten diene. Sein Beruf habe zu einer erheblich reduzierten privaten Lebensweise geführt und ein Wohnungswechsel würde die soziale Isolierung weiter verstärken. Die Einschränkungen für den Staatsanwalt und seine Ehefrau gingen insgesamt weit über das hinaus, was die Klägerin und die anderen Mitbewohner an Belastungen hinzunehmen hätten. Allerdings müssten Art und Umfang der Schutzmaßnahmen ständig auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft werden, so das Oberverwaltungsgericht. Urteil vom 8. Dezember 2005, Aktenzeichen: 12 A 10951/04.OVG Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 69/2005 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beschäd. eines mp3-Players durch mehrere Personen | Versicherungsrecht | 17.09.2008 21:50 |
| Personen- und Sachschaden durch mangelhaftes Motorrad - wer haftet? | Kaufrecht / Leasingrecht | 24.07.2008 13:31 |
| Nötigung Traumatisierter Personen durch Beamte | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 30.06.2008 00:19 |
| BVerwG: Post hat Wettbewerb im Postdienst durch Übernacht-Zustellung hinzunehmen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 28.06.2007 09:30 |
| Beantragung durch Betreuung durch fremde Personen(Mietgemeinschaft) | Betreuungsrecht | 10.09.2005 06:32 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios