Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

OLG Hamm: Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

Dies ist eine Diskussion zu OLG Hamm: Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2007, 20:48
Inhaber Juraforum.de
 
Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 997
Blog-Einträge: 1
97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)  
OLG Hamm: Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

Wer einen Vollstreckungsbeamten als "Verbrecher" tituliert und androht, ihn zukünftig von seinem Grundstück zu werfen, macht sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen einer versuchten Nötigung strafbar. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat daher in einer aktuellen Entscheidung die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Schwerte wegen Beleidigung verworfen und den Angeklagten zusätzlich wegen einer versuchten Nötigung verurteilt.

Im Rahmen eines Streits zwischen dem Angeklagten und der Bauaufsichtsbehörde hatte die Stadt einen Vollstreckungsbeamten beauftragt, der bei dem Angeklagten einen Betrag in Höhe von 150,00 € eintreiben sollte. Der Angeklagte wies gegenüber dem Beamten wohl zu Recht darauf hin, dass er den Betrag jedenfalls derzeit nicht schulde. Der Vollstreckungsbeamte führte daraufhin die Vollstreckung nicht aus. Er bestand allerdings darauf, in der Folge Zutritt zur Wohnung des Angeklagten zu erhalten. Hierauf reagierte der Angeklagte mit einer an die Staatsanwaltschaft gerichteten Strafanzeige sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der Stadt, in welcher er den Beamten als "Verbrecher" bezeichnete und ankündigte, ihn in Zukunft mit aller massiver Gewalt von seinem Grund und Boden zu werfen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das Amtsgericht Schwerte zutreffend angenommen, dass die Bezeichnung des Vollzugsbeamten als "Verbrecher" eine Beleidigung darstellt. Mit der Bezeichnung als "Verbrecher" hat der Angeklagte den Bereich der Auseinandersetzung in der Sache verlassen, indem er den Beamten mit einem gefährlichen Kriminellen gleichgesetzt hat. Zudem hat der Angeklagte dem Beamten unabhängig von der Rechtmäßigkeit künftiger Handlungen für den Fall des erneuten Betretens seines Grundstücks massive Gewalt angedroht. Diese Drohung verwirklicht darüber hinaus den Straftatbestand einer versuchten Nötigung. Der Angeklagte durfte auch bei vermeintlich rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen nicht unter Ausschaltung des Gewaltmonopols des Staates zur Selbsthilfe greifen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.02.2007 – 2 Ss 589/06 -

Quelle: PM des OLG Hamm
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
OLG Hamm: Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein Nachrichten: Recht & Gesetz 27.09.2007 13:55
Verkauf von Soft-Air-Pistolen >0,08 bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein Specials 26.06.2007 16:16
Was kann drohen? Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.06.2007 14:08
Es muss schon richtig kalt sein Nachrichten: Wissenschaft 18.04.2006 13:00
Kann mir eine Sperrzeit drohen? - sinnfreie Stellenangebote Arbeitsrecht 25.11.2005 16:41





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN