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OLG Frankfurt a.M.: Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig

Dies ist eine Diskussion zu OLG Frankfurt a.M.: Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 01.06.2006, 17:41
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OLG Frankfurt a.M.: Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig

Übernimmt eine Reparaturwerkstatt gegenüber einem Kunden, der einen Teilkasko-Schaden
beheben lässt, ganz oder teilweise dessen Selbstbeteiligung, so liegt darin ein (versuchter) Betrug
gegenüber der Versicherung und zugleich ein Wettbewerbsverstoß, weil der Kunde im Rahmen
einer planmäßigen Vorgehensweise dazu bestimmt wird, sich gegenüber seiner Versicherung
vertragswidrig zu verhalten, indem er ihr für die Regulierung des Schadensfalles wesentliche
Tatsachen verschweigt.

In dem vom 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschiedenen Fall bot ein
Autoglas-Reparaturunternehmen Kunden, die sich nach einer Beschädigung der Windschutzscheibe
wegen einer Reparatur bzw. eines Austauschs der Scheibe an sie wandten an, einen Teil
der im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung „zu übernehmen“. Der Versicherung
wurde die teilweise Übernahme der Selbstbeteiligung nicht mitgeteilt. Damit verstieß das Unternehmen
gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs.

Die (teilweise) Übernahme des Selbstbehalts durch die Werkstatt führt im Ergebnis zu einer Reduzierung
des Werklohns. Dieser Preisvorteil steht nach den versicherungsrechtlichen Bestimmungen
dem Versicherer zu. Wird dem Versicherer die Ermäßigung des Werklohnes verschwiegen,
so wird er über den für die Versicherungsleistung relevanten Preis getäuscht. Ein Unternehmen,
das planmäßig Täuschungshandlungen im Wettbewerb zum eigenen Vorteil ausnutzt,
verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 263 StGB) und
kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Damit folgt der Senat der schon von
mehreren Land- und Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung.

Die in einem Eilverfahren ergangene Entscheidung ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Mai 2006 - Az: 6 U 7/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung
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