Dies ist eine Diskussion zu Ölhersteller müssen nicht auf Feuerrisiko hinweisen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Ölhersteller müssen nicht auf Feuerrisiko hinweisen Im Streitfall hatte eine ayurvedische Einrichtung im Saarland vorrangig Sesamöl für Massagen verwendet. Die dabei als Unterlage verwendeten Handtücher wurden in einer normalen Waschmaschine gewaschen und kamen danach in den Trockner. Im April 2002 kam es zu einem Brand mit einem Sachschaden von über 700.000 Euro. Die Feuerversicherung beglich zwar den Schaden, verlangte das Geld aber vom Hersteller des bei der Massage überwiegend verwendeten Sesamöls zurück. Das nach dem Waschen nicht ganz entfernte Öl habe sich vermutlich im Wäschetrockner selbst entzündet und so das Feuer verursacht. Auf dieses Risiko habe der Hersteller des Öls hinweisen müssen. Ein Sachverständiger bestätigte, dass sich Pflanzenöle mit hohem Jodgehalt und einem hohen Anteil mehrfach ungesättigter Fettsäuren – etwa Sesamöl oder hochwertiges Sonnenblumenöl – in einem Wärmestau selbst entzünden können. Ein solcher Wärmestau könne nach dem Ende des Trockenvorgangs im geschlossenen Trockner entstehen, oder auch im Wäscheschrank, wenn die Handtücher dort noch warm gestapelt werden. Dass dies das Feuer verursacht habe, sei durchaus „wahrscheinlich“. Dem OLG freilich war „wahrscheinlich“ aber nicht sicher genug. Vor allem würde eine solche Hinweispflicht die Verkehrssicherungspflichten eines Öl-Produzenten überspannen. Denn die normale Verwendung des Öls zum Kochen oder auch zum Massieren sei völlig ungefährlich, betonten die Saarbrücker Richter. Die Gefahr ergebe sich erst durch die Wärme im Trockner. Daher seien nicht die Hersteller von Speiseöl, sondern die von Wäschetrocknern zu einem entsprechenden Gefahrenhinweis verpflichtet. Dem kämen die Trockner-Hersteller inzwischen auch weitgehend nach. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: © gg24_de - Fotolia.com |
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