Dies ist eine Diskussion zu Öffentliche Wasserwerke unterliegen der Kontrolle durch das Bundeskartellamt innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Öffentliche Wasserwerke unterliegen der Kontrolle durch das Bundeskartellamt In einem Verfahren um möglicherweise überhöhte Trinkwasserpreise der Berliner Wasserbetriebe hat das Bundeskartellamt Auskünfte bei insgesamt 45 Trinkwasserversorgungsunternehmen angefordert, um deren Preise mit denen in Berlin vergleichen zu können. Dagegen sperrte sich der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband im brandenburgischen Oranienburg. Einem Antrag des Zweckverbandes auf einstweiligen Rechtsschutz gab das erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf noch statt: Es sei fraglich, ob der im Verbund mehrerer Gemeinden öffentlich-rechtlich organisierte Verband ein „Unternehmen“ sei, das zu solchen Auskünften verpflichtet ist. Der BGH hob diese Entscheidung nun auf. Dabei ließen die Karlsruher Richter offen, ob öffentlich-rechtliche Wasserwerke und Verbände generell als Unternehmen gelten. Als in der Regel „marktbeherrschende“ Unternehmen unterlägen sie dann einer besonders strengen Kontrolle durch das Bundeskartellamt. In jedem Fall seien öffentlich-rechtliche Wasserbetriebe aber Unternehmen im Sinne einer hoheitlich-unternehmerischen „Doppelqualifikation“, so der BGH in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2011. Denn sie stünden durchaus „in einer Wettbewerbsbeziehung zu anderen Unternehmen“. Laut Gesetz seien sie daher zur „Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse“ verpflichtet. Quelle: www.juragentur.de - Ihre Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei Foto: © LUCKAS Kommunikation - Fotolia.com |
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