Dies ist eine Diskussion zu Nds. Justizminister für Neuregelung bei Abgeordnetenbestechung innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Nds. Justizminister für Neuregelung bei Abgeordnetenbestechung HANNOVER. "Wenn die politische Willensbildung wie geschmiert läuft, muss die Justiz eingreifen können", hat sich der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) heute (22.07.2008) in Hannover für eine Neufassung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. "Nach geltendem Recht greift die Bestechung ausländischer Abgeordneter weiter als die Bestechung inländischer Abgeordneter. Das halte ich in unserem demokratischen Rechtsstaat für wenig überzeugend", sagte Busemann. Es gelte, eine Regelung zu finden, die einerseits den Vorgaben der von Deutschland bisher noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption entspricht, andererseits aber auch berücksichtige, "dass der Lobbyismus als solcher ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist", so Busemann weiter. Der seit 1994 existierende Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nach § 108 e des deutschen Strafgesetzbuchs verbietet derzeit nur den zukunftsgerichteten Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen. Spenden, die der so genannten "allgemeinen Klimapflege" dienen, sind dagegen bisher kein Straftatbestand. "Auch die verwerfliche Beeinflussung und das Gewogenmachen von Abgeordneten im Vorfeld durch Schmiergelder oder geldwerte Vorteile, müssen erfasst werden", betonte Busemann. "Sowohl als Niedersächsischer Justizminister wie als Landtagsabgeordneter in Niedersachsen halte ich es für wichtig, dass zeitnah eine Lösung gefunden wird, die es erlaubt, die UN-Konvention gegen Korruption endlich auch in Deutschland zu ratifizieren und der Kontaktpflege zu Abgeordneten engere Grenzen zu setzen", so Busemann abschließend. Herausgeber: Nds. Justizministerium |
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