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Nds. Justizminister begrüßt Änderungen im Sprengstoffrecht

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Alt 03.04.2009, 15:18
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Nds. Justizminister begrüßt Änderungen im Sprengstoffrecht

Busemann: "Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sicherstellen"

BERLIN/HANNOVER. "Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert.
Busemann begrüßte die geplante Anpassung des nationalen Sprengstoffrechts an europäische Vorgaben. Damit würden unter anderem Verfahren zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke eingeführt. So müsse zum Beispiel der für die Erlaubnis zuständigen Behörde künftig eine Kontaktperson benannt werden, über die jederzeit der Aufbewahrungsort von Explosivstoffen festgestellt werden kann. "Es trüge maßgeblich zur öffentlichen Sicherheit bei, wenn wie im Waffenrecht auch im Sprengstoffrecht erteilte Befähigungen sofort zurückgenommen und widerrufen werden könnten, wenn es an der erforderlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung fehlt", machte Busemann deutlich. Ebenso sollten auch im Bergbau arbeitende Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden, wenn sie einen Lehrgang zum Umgang mit explosiven Stoffen besuchten, mahnte der Justizminister weitere Verbesserungen an.
Erfreulich seien die klaren Regeln zu Feuerwerkskörpern, den so genannten pyrotechnischen Gegenständen mit Altersgrenzen für die unterschiedlichen Kategorien. "Ein guter Beitrag zum Brandschutz wäre aber auch ein Verbot, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern abzubrennen", wies Busemann auf entsprechende Vorschläge des Innenausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik hin. "Mit Blick auf die tragischen Ereignisse in Winnenden halte ich es für angebracht, wenn die Bundesregierung auch das Waffenrecht noch einmal daraufhin überprüft, ob damit noch eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist", schloss sich Busemann einer entsprechenden Länderinitiative an.

Quelle: PM Nds. Justizministerium
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