Dies ist eine Diskussion zu Nachbarrecht: Wann muss man hinüber hängende Äste beseitigen? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Nachbarrecht: Wann muss man hinüber hängende Äste beseitigen? Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall, in dem ein Grundstückseigentümer auf Antrag seines Nachbarn verurteilt wurde, seinen Bäumen die auf den Nachbarsgrund ragenden Äste zu stutzen. Dass der Überwuchs dem Grundstück des Klägers Licht entzieht und es mit herab fallenden Nadeln, Ästen und Zapfen versorgt, muss der Kläger nicht hinnehmen. Sachverhalt Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze standen seit mehr als 30 Jahren auf Seiten des Beklagten 18 Fichten und eine Birke. Ganz nach Baumart wuchsen sie nicht nur beständig gen Himmel, sondern streckten ihre Äste auch immer weiter in Richtung Garten des Klägers. Nachdem sie bis zu 4 m in seinen "Luftraum" vorgedrungen waren, hatte der genug und verlangte Beseitigung dieses Überwuchses. Der Beklagte aber meinte, der Kläger werde doch gar nicht spürbar beeinträchtigt. Gerichtsentscheidung Das sahen die Coburger Gerichte nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten aber anders. Sie führten aus, dass der Kläger die überhängenden Äste nur dann dulden muss, wenn sein Grundstück durch sie nicht beeinträchtigt wird. Angesichts eines Überhangs von bis zu 4 m mit dadurch verstärkter Schattenbildung und den Naturgesetzen entsprechend herab fallenden Nadeln, Zapfen und abgestorbenen Zweigen ist eine Beeinträchtigung jedoch nicht zu bezweifeln. Der Beklagte muss dem Wachstum seiner Bäume daher an der Grundstücksgrenze Einhalt gebieten. Fazit Der kluge Gärtner bedenkt daher schon beim Pflanzen eines kleinen Baums, dass dieser größer werden soll, das Grundstück aber nicht mit wächst. (AG Coburg, Urteil vom 14. Februar 2008, Az: 15 C 1615/07; LG Coburg, Beschluss vom 28. Juli 2008, Az: 33 S 26/08; rechtskräftig) Quelle: PM LG Coburg |
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