
25.11.2011, 11:39
|
| Juraforum-Administrator | | Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 697
| |
| Musikindustrie scheitert mit digitalem Filtersystem für Internetdateien Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Informations- und Dienstleistungsfreiheit im Internet gestärkt. Anbieter können nicht verpflichtet werden, mit einem digitalen Filter-System das illegale Herunterladen von Texten und Musik zu verhindern, urteilte der EuGH am Donnerstag, 24. November 2011, in Luxemburg (Az.: C-70/10). Damit erschwerte der EuGH den Kampf der Urheber gegen Raubkopien.
Im konkreten Fall hatte die belgische Musikverwertungsgesellschaft SABAM von dem Internetdienst Scarlet ein digitales Filter-System verlangt, um illegale Raubkopien zu verhindern. Das oberste Berufungsgericht in Brüssel legte den Streit dem EuGH vor.
Der betonte nun, dass Verstöße gegen das Urheberrecht nur jeweils einzeln verfolgt werden können. Eine Pflicht für Onlinedienste, die über ihr Netz übermittelten Daten und Informationen allgemein zu überwachen, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstoße gegen den Schutz personenbezogener Daten und die Informationsfreiheit der Nutzer. Zudem würden solche Filter die unternehmerischen Freiheiten der Anbieter unzulässig beeinträchtigen.
Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage |