Dies ist eine Diskussion zu Letzte Ruhe nicht auf eigenem Privatgrundstück innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Letzte Ruhe nicht auf eigenem Privatgrundstück Hintergrund des Rechtsstreits war der Antrag eines Waldbesitzers, der nach seinem Tod die Asche seiner sterblichen Überreste auf seinem privaten Grund und Boden verstreuen lassen wollte. Der zuständige Landkreis lehnte den Bestattungswunsch ab und berief sich auf den bestehenden gesetzlichen Friedhofszwang. Das OVG stellte nun klar, dass der Gesetzgeber festlegen dürfe, wo Menschen bestattet werden können. Dies stehe auch mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit im Einklang. Mit dem Friedhofszwang werde zudem der „verbreiteten Scheu des überwiegenden Teils der Bevölkerung vor dem Tod und seinen Erscheinungsformen“ Rechnung getragen. Zwar gebe es einen Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Bestattungskultur. Der Gesetzgeber habe mit der Erlaubnis anonymer Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen und sogenannten Friedwäldern - einem öffentlichen Friedhof im Wald - dem genüge getan. Eine Bestattung auf einem privaten Grundstück rechtfertige der Wandel der Bestattungskultur aber nicht. Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: © Travelfish-Fotolia.com |
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| AW: Letzte Ruhe nicht auf eigenem Privatgrundstück man kann sich einfach in holland bestatten lassen. ![]() dort kann man den leichnahm verbrennen lassen (ist auch sehr viel billiger als deutschland) und kriegt die asche in ner plastiktüte nach hause geschickt. diese asche ist dann nirgends registriert und man kann sie dann verstreuen wo es beliebt. dürfte auch nicht mehr gegen gesetze verstossen, weil es dann rein rechtlich keine bestattung sondern nur verstreute asche ist. |
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| AW: Letzte Ruhe nicht auf eigenem Privatgrundstück Das dürfte m.E. zu kurz gegriffen sein, da es sich immer noch um die Überreste eines Verstorbenen handelt - und für die herrscht in Deutschland weitgehend Friedhofszwang.
__________________ Gruß Klaus |
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