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Kunde muss für Nachbesserungen zur Verfügung stehen

Dies ist eine Diskussion zu Kunde muss für Nachbesserungen zur Verfügung stehen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 20.12.2011, 15:27
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Kunde muss für Nachbesserungen zur Verfügung stehen

München (jur). Wenn Verbraucher einen Produktmangel geltend machen, müssen sie dem Händler auch eine Gelegenheit zur Reparatur geben. Mit einer verschlossenen Haustür jedenfalls können sie sich nicht vor der Zahlung des vollen Preises drücken, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 19. Dezember 2011, bekanntgegebenen Urteil zu einer Küche entschied (Az.: 274 C 7664/11).

Ein Münchner hatte im Juli 2009 in einem Möbelhaus eine Einbauküche gekauft. Den Preis von 2.999 Euro bezahlte er nicht vollständig: 671 Euro behielt er ein, weil eine Tür klemme.

Das Einrichtungshaus war auch bereit, die Tür zu reparieren. Doch damit scheiterten die Handwerker schon an der Wohnungstür. Ein ganzes Jahr lang bemühte sich das Möbelhaus um einen dem Kunden genehmen Termin. Doch der Kunde sagte alle Termine ab, einen eigenen Terminvorschlag machte er trotz gegenteiliger Ankündigungen nicht.

Schließlich verlor das Möbelhaus die Geduld, zog vor Gericht und bekam nun recht.

Ob tatsächliche eine Tür der Einbauküche klemmte, war dem Amtsrichter dabei egal. Mit der verschlossenen Haustür jedenfalls habe sich der Möbelhaus-Kunde seinerseits vertragswidrig verhalten. Denn er habe es dem Verkäufer unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen. Daher stehe dem Kunden „kein Zurückbehaltungsrecht mehr zu“. Sprich, er muss – klemmende Tür hin oder her – nun den vollen Kaufpreis bezahlen, so das bereits rechtskräftige Urteil vom 26. Juli 2011.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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