Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kronzeugenregelung - Zweifelhaftes Tauschgeschäft mit Kriminellen

Dies ist eine Diskussion zu Kronzeugenregelung - Zweifelhaftes Tauschgeschäft mit Kriminellen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2006, 09:21
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kronzeugenregelung - Zweifelhaftes Tauschgeschäft mit Kriminellen

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Überlegungen der Bundesregierung für eine neue Kronzeugenregelung entschieden ab. Kronzeugenregelungen führen - nach einer jetzt vorgelegten DAV-Stellungnahme - nicht zur Aufklärung des Sachverhalts, da Straftäter immer wieder ihre eigene Verantwortung entweder ganz leugnen oder auf andere abzuwälzen versuchen. Daher sind Kronzeugenregelungen unnütz und schädlich. Sie sind auch nicht notwendig, da auch im bestehenden differenzierten System der Strafzumessungsbestimmungen die Hilfe bei Aufklärung von Straftaten honoriert werden kann. Besonders problematisch erscheint die vorgesehene Regelung, dass ein Täter auch dann Milde für eine Tat erwarten kann, wenn er über Straftaten Informationen liefert, an denen er überhaupt nicht beteiligt war.

„Mit der vorgesehenen Kronzeugenregelung erhöhen sich die Risiken für die Richtigkeit und die Gerechtigkeit der Entscheidungen der Justiz, insbesondere steigt die Gefahr von Falschbelastungen und damit von Fehlurteilen erheblich“, so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Je höher der Anreiz oder der Druck zur Selbstentlastung wäre, umso schwerer wiege die Gefahr der Falschbelastung Dritter. Auch ohne Gesetzesänderung könnten „Kronzeugenleistungen“ ausreichende Berücksichtigung finden. So werde beispielsweise auch das Verhalten des Täters nach der Tat berücksichtigt. „Man kommt schließlich auch nicht auf die Idee, Verbrecher für die Aufklärung von Straftaten zu bezahlen. Dies wäre allerdings das Ergebnis eines konsequenten Zu-Ende-Denkens einer Kronzeugenregelung“, so König weiter.

Die vorgeschlagene Regelung geht über die existierenden Regelungen weit hinaus. Künftig sollen Strafmilderungen auch in den Fällen versprochen werden, in denen die Tat, bei deren Aufklärung Hilfe geleistet wird, in keinem Zusammenhang mit derjenigen steht, deren der Kronzeuge selbst beschuldigt ist. „Das bedeutet einen rechtsstaatlich zweifelhaften Gewinn, sofern man an der Schuld als Zumessungskriterium der Strafe festhalten will“, so König hierzu. Aus einer solchen Regelung ergebe sich die Frage: Wieso soll derjenige, der mein Auto geklaut hat, milder bestraft werden, nur weil er der Polizei verraten hat, was er über den Einbruch eines Kumpels in ein Blumengeschäft gehört hat?

Die eigentlichen „Gewinner“ einer solchen vorgeschlagenen Ergänzung dürften Mörderinnen und Mörder sein, die über ihre Mordtaten hinaus in kriminelles Milieu verstrickt sind. Für sie werde die absolute Strafandrohung lebenslanger Freiheitsstrafe geöffnet bis zum Mindeststrafmaß von fünf Jahren. „Warum soll derjenige, der aus Habgier einen Menschen umgebracht hat, mit fünf oder zehn Jahren Freiheitsstrafe wegkommen, nur weil er etwas über einen Sparkassenüberfall zu berichten wusste, den andere begangen haben (sollen)?“ fragt König.

Quelle: DAV
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Probleme bei Tauschgeschäft Computerrecht / EDV-Recht 23.02.2009 00:46
Tauschgeschäft Auto Handelsrecht 02.01.2008 19:43
Wohnadressenhandel beliebt bei Kriminellen !? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.10.2007 04:00
Kronzeugenregelung Nachrichten: Recht & Gesetz 15.05.2007 17:52
Tauschgeschäft Handelsrecht 01.04.2005 13:45





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN