Dies ist eine Diskussion zu Kronzeugenregelung - Zweifelhaftes Tauschgeschäft mit Kriminellen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Kronzeugenregelung - Zweifelhaftes Tauschgeschäft mit Kriminellen Mit der vorgesehenen Kronzeugenregelung erhöhen sich die Risiken für die Richtigkeit und die Gerechtigkeit der Entscheidungen der Justiz, insbesondere steigt die Gefahr von Falschbelastungen und damit von Fehlurteilen erheblich, so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Je höher der Anreiz oder der Druck zur Selbstentlastung wäre, umso schwerer wiege die Gefahr der Falschbelastung Dritter. Auch ohne Gesetzesänderung könnten Kronzeugenleistungen ausreichende Berücksichtigung finden. So werde beispielsweise auch das Verhalten des Täters nach der Tat berücksichtigt. Man kommt schließlich auch nicht auf die Idee, Verbrecher für die Aufklärung von Straftaten zu bezahlen. Dies wäre allerdings das Ergebnis eines konsequenten Zu-Ende-Denkens einer Kronzeugenregelung, so König weiter. Die vorgeschlagene Regelung geht über die existierenden Regelungen weit hinaus. Künftig sollen Strafmilderungen auch in den Fällen versprochen werden, in denen die Tat, bei deren Aufklärung Hilfe geleistet wird, in keinem Zusammenhang mit derjenigen steht, deren der Kronzeuge selbst beschuldigt ist. Das bedeutet einen rechtsstaatlich zweifelhaften Gewinn, sofern man an der Schuld als Zumessungskriterium der Strafe festhalten will, so König hierzu. Aus einer solchen Regelung ergebe sich die Frage: Wieso soll derjenige, der mein Auto geklaut hat, milder bestraft werden, nur weil er der Polizei verraten hat, was er über den Einbruch eines Kumpels in ein Blumengeschäft gehört hat? Die eigentlichen Gewinner einer solchen vorgeschlagenen Ergänzung dürften Mörderinnen und Mörder sein, die über ihre Mordtaten hinaus in kriminelles Milieu verstrickt sind. Für sie werde die absolute Strafandrohung lebenslanger Freiheitsstrafe geöffnet bis zum Mindeststrafmaß von fünf Jahren. Warum soll derjenige, der aus Habgier einen Menschen umgebracht hat, mit fünf oder zehn Jahren Freiheitsstrafe wegkommen, nur weil er etwas über einen Sparkassenüberfall zu berichten wusste, den andere begangen haben (sollen)? fragt König. Quelle: DAV |
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