Dies ist eine Diskussion zu Krankes Geflügel zur Weiterverarbeitung für Tierfutter untersagt innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Krankes Geflügel zur Weiterverarbeitung für Tierfutter untersagt Geflügel, das für den Menschen als „genussuntauglich“ gilt, wird beim Schlachten aussortiert. Dafür sind amtliche Fleischuntersucher zuständig, die am Schlachtband des klagenden Großbetriebs freilich nur eine halbe Sekunde je Tier Zeit haben. Der klagende Betrieb hatte dieses aussortierte Geflügel bislang komplett kostenpflichtig beseitigen lassen. Er meinte nun, nach neuen Regeln der Europäischen Union dürften die aussortierten Tiere auch zu Tierfutter verarbeitet werden. Sie wurden daher nunmehr zerkleinert und zum Weiterverkauf in einem Container gelagert. Der Landkreis Vechta hat eine solche „unterschiedslose“ Verwertung aller ausgesonderten Tiere untersagt. Bei Tieren beispielsweise mit Entzündungen oder Geschwülsten sei von übertragbaren Krankheiten auszugehen, was auch eine Verwendung für Tierfutter weitgehend ausschließe. Solange das Unternehmen nicht die nötigen Vorkehrungen für eine weitere Sortierung schaffe, müssten alle aussortierten Tiere entsorgt werden. Dies hat das OVG nun bestätigt. Die Behauptung des Großbetriebs, sämtliche kranken Tiere würden bereits vor dem Schlachten „im Bestand entdeckt“, werteten die Lüneburger Richter als „fernliegend“. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für ihre Anwaltshomepage Foto: © Carola Schubbel - Fotolia.com |
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