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Krankenversicherungsbeiträge auf DDR-Opferpensionen?

Dies ist eine Diskussion zu Krankenversicherungsbeiträge auf DDR-Opferpensionen? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 16.12.2011, 11:13
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Krankenversicherungsbeiträge auf DDR-Opferpensionen?

Mainz (jur). Erhalten ehemalige DDR-Haftopfer eine Opferpension, müssen sie als freiwillig Krankenversicherte hierauf Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Denn die DDR-Haftopferentschädigung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen als Einkommen zu werten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 16. Dezember 2011, veröffentlichten Urteil (Az.: L 5 KR 203/10).

Für gesetzlich Krankenversicherte hatte das LSG diese Frage allerdings nicht entschieden. Unter Umständen ist bei gesetzlich Versicherten die DDR-Opferpension aber beitragsfrei. Denn für diese Versicherten sind in den entsprechenden Vorschriften alle Bezüge genau aufgeführt, die als Einkommen zu berücksichtigen sind und für die Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden. Die DDR-Opferpension ist hier jedoch nicht aufgelistet.

Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die als freiwillig Krankenversicherte Krankenkassenbeiträge auf ihre DDR-Opferpension zahlen sollte. Die Pension können DDR-Opfer erhalten, die mehr als 180 Tage aus politischen Gründen in der DDR in Haft waren. Das LSG entschied in seinem Urteil vom 3. November 2011, dass für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung nach den geltenden Bestimmungen „die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten“ berücksichtigt werden muss. Die Frau müsse daher höhere Kassenbeiträge aufbringen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

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Alt 16.12.2011, 17:06
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AW: Krankenversicherungsbeiträge auf DDR-Opferpensionen?

Ich würde mich gerne dieser Klage anschließen, denn ich habe das gleiche Problem. Wo kann ich das tun?

Immerhin 10% dieser Rente muss ich an meine Krankenkasse abführen. Meine Kasse hat mir dabei schriftlich mitgeteilt, dass das nur für SED-Opfer, nicht aber für NS-Opfer gilt. Das freut mich für diese Gruppe, es ist auch gut und richtig so, doch sehr ich darin eine Ungleichbehandlung gegenüber den SED-Opfern.
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beiträge, ddr, krankenversicherung, opferpension, sozialrecht

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