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Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit Krankenhäusern – keine freie Arztwahl

Dies ist eine Diskussion zu Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit Krankenhäusern – keine freie Arztwahl innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 26.07.2010, 14:00
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Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit Krankenhäusern – keine freie Arztwahl

Halle/Berlin (DAV). Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben bei einer Behandlung mit dem Arzneimittel Lucentis® keine freie Arztwahl. Die von den Krankenkassen geschlossenen Versorgungsverträge mit der Universitätsklinik sind zulässig. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 15.April 2010 (AZ: L 5 KR 5/10 B ER). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Eine gesetzlich versicherte Patientin hatte beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme einer Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf freie Arztwahl. Die Frau erhielt das Arzneimittel Lucentis®. Dieses wird bei Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Zur Zeit können Ärzte diese Behandlung nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Sachsen-Anhalt haben daher die Krankenkassen Versorgungsverträge unter anderem mit der Universitätsklinik Halle geschlossen. Dort wird eine Ampulle des Arzneimittels in der Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um so die sehr hohen Kosten zu senken. Die Patientin argumentierte, wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar.
Die Richter wiesen den Antrag zurück. Die Behandlung beim Augenarzt sei fast doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal die Universitätsklinik durch Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einem niedergelassenen Arzt überlegen sei. Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen.

Quelle: Medizinrechtsanwälte des DAV
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Alt 26.07.2010, 14:29
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AW: Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit Krankenhäusern – keine freie Arztwahl

Zitat:
Zitat von JuraForum-News Beitrag anzeigen
Zur Zeit können Ärzte diese Behandlung nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Falsch. Einige Krankenkassen erstatten dieses Medikament.
Zitat:
Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen.
Ja, ja, die Sozialgerichte werden immer mehr zu willfährigen Helfern. Fragt sich nur, warum die freie Arztwahl, die systematisch unterlaufen wird, immer noch garantiert wird.

Übrigens: die meisten Kassen erstatten anstatt Lucentis ein Konkurrenzpräparat, das statt 1.200 Euro pro Spritze nur 60 Euro kostet. Ist zwar für die Behandlung nicht zugelassen und steht im Verdacht, Herzinfarkte und anderes auszulösen, aber...das "Wirtschaftlichkeitsgebot" kann auch zu sozialverträglichem Frühableben führen.

Klagen gegen staatliche Organe bzw KdöR sind im Medizinbereich zurzeit völlig sinnlos.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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arztwahl, krankenkasse, versorgungsvertrag

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