Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kopftuchverbot für hessische Rechtsreferendare

Dies ist eine Diskussion zu Kopftuchverbot für hessische Rechtsreferendare innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 09:35
Inhaber Juraforum.de
 
Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 998
Blog-Einträge: 1
97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (998 Beiträge, 46 Bewertungen)  
Kopftuchverbot für hessische Rechtsreferendare

Justizminister Jürgen Banzer: „Justiz ist zur Neutralität verpflichtet“ / Urteile im Namen des Volkes

Wiesbaden. „Die Justiz muss sich politisch, weltanschaulich und religiös neutral verhalten. Bei hoheitlichem Handeln im Gerichtssaal verbietet sich das Tragen eines Kopftuchs“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute im Rahmen einer aktuellen Stunde im Landtag. Anlass für die Befassung des Landtags war die Presseberichterstattung, dass einer hessischen Rechtsreferendarin das Tragen des Kopftuchs bei Tätigkeiten untersagt wurde, bei denen sie von den Bürgern als Repräsentantin der Justiz wahrgenommen werden kann. Praktisch darf die Referendarin nicht auf der Richterbank sitzen, sondern nur im Zuschauerraum. Sie darf mit Kopftuch keine Sitzungen leiten oder Beweisaufnahmen durchführen. Auch ein Auftreten für die Staatsanwaltschaft oder die Leitung einer Anhörung während der Verwaltungsstation sind ihr mit Kopftuch untersagt.

Jürgen Banzer verwies darauf, dass sich unser Staat durch eine große Toleranz, auch gegenüber der Religionsfreiheit des Einzelnen, auszeichne: „Kopftücher auf der Richterbank und im staatsanwaltschaftlichen Dienst zuzulassen, wäre allerdings kein Zeichen von Toleranz gegenüber einem Grundrechtsträger. Im Gerichtssaal handelt gegenüber dem Bürger nämlich nicht das Individuum, sondern der Staat selbst. Und der Staat ist zur Neutralität verpflichtet.“

Der Minister betonte: „Urteile werden bei uns „im Namen des Volkes“ gesprochen.“ Dies habe in einer Form zu geschehen, dass die klagenden Parteien bzw. Angeklagte diese Urteile akzeptieren könnten. Die Wirkung auf die Prozessparteien und die Öffentlichkeit werde immens durch das Auftreten des Richters und des Staatsanwalts geprägt. Es gelte, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu schützen.

Der Minister verwies auf einen Erlass des Justizministeriums, nach dem nicht erbrachte Regelleistungen grundsätzlich mit „ungenügend“ zu bewerten seien. Die abschließende Gesamtbewertung der Leistungen eines Ausbildungsabschnitts, insbesondere auch die Entscheidung, ob die Ausbildung auch ohne die Teilleistungen erfolgreich absolviert wurde, sei aber die Entscheidung des jeweiligen Ausbilders.

Jürgen Banzer stellte klar, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch von der Ausbildung grundsätzlich auszuschließen. Dabei sei vor allem zu berücksichtigen, dass hoheitliche Tätigkeit nur einen kleinen Teil der Tätigkeit eines Rechtsreferendars ausmache. „Wir stellen mit unserer Verfahrensweise aber sicher, dass die hoheitlichen Ausbildungsteile in Hessen nicht mit Kopftuch absolviert werden“, schloss der Minister.

Hinweis:

Staatliche Neutralität

Nach dem Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität vom 18. Oktober 2004 bestimmt das Hessische Beamtengesetz in § 68 Abs. 2 S 2 HBG, dass Beamte Kleidungsstücke, Symbole und andere Merkmale nicht tragen dürfen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu beeinträchtigen. Diese Regelung gilt gemäß § 27 Abs. 1 S 2 Justizausbildungsgesetz (JAG) auch für die Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen in Hessen.

Quelle: PM des hessischen JMin vom 05.07.07
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 10:24
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 561
98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)98% positive Bewertungen (561 Beiträge, 60 Bewertungen)  
AW: Kopftuchverbot für hessische Rechtsreferendare

Aber Kreuze sind in Gerichtssälen zulässig.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Terminsvertretung durch Rechtsreferendare Nachrichten: Recht & Gesetz 15.02.2010 17:13
Rechtsreferendare (m/w) gesucht! Stellenangebote 16.10.2008 12:09
Das hessische Ypsigate? Off-Topic 15.08.2008 00:21
Immer mehr bayerische Rechtsreferendare mit Zusatzqualifikationen Nachrichten: Recht & Gesetz 07.03.2008 12:25
Kopftuchverbot für Schüler? Staats- und Verfassungsrecht 29.08.2004 14:01





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN