Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose steuerlich absetzbar

Dies ist eine Diskussion zu Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose steuerlich absetzbar innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 15:27
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose steuerlich absetzbar

Düsseldorf (jur). Auch Arbeitslose können Kinderbetreuungskosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die angestrebte Berufstätigkeit nur durch eine Kinderbetreuung möglich ist, entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag, 5. Januar 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 K 2296/11 E). Auch müsse ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung, Arbeitssuche und späterer Beschäftigung bestehen.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass zwei Drittel der Betreuungskosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, höchstens 4.000 Euro pro Kind. Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein, bei behinderten Kindern liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Die Kinderbetreuungskosten müssen zudem „wegen einer Erwerbstätigkeit“ anfallen. Bei Arbeitslosigkeit gewährt das Finanzamt nur für eine höchstens viermonatige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit noch einen Steuerabzug.

Im verhandelten Rechtsstreit war der Ehemann der Klägerin im Jahr 2009 ganzjährig berufstätig. Die Frau war von Januar bis September arbeitslos. Ihre zwei Kinder hatte sie in einer Ganztagsschule untergebracht. Das Betreuungsverhältnis konnte nur zum Schuljahresende gekündigt werden. Die Kinderbetreuungsaufwendungen machte das Ehepaar in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt lehnte den vollen Steuerabzug ab, da die Frau über ein halbes Jahr nicht erwerbstätig war. Lediglich die während der Arbeitslosigkeit über vier Monate angefallenen Kinderbetreuungskosten wurden steuerlich angerechnet. 523,33 Euro blieben jedoch unberücksichtigt.

Das Finanzgericht stellte in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 klar, dass die Klägerin alle Betreuungsaufwendungen im Jahr 2009 steuerlich geltend machen kann, und zwar auch jene, die während der gesamten Arbeitslosigkeit angefallen waren. Der vom Gesetz geforderte „objektiv tatsächliche und wirtschaftliche Zusammenhang“ zwischen Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit könne auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige aktuell keine berufliche Tätigkeit ausübt.

Die Aufwendungen müssten aber „im Hinblick auf eine angestrebte Tätigkeit“ anfallen. Dies sei hier der Fall gewesen. Denn hätten die Eltern den Betreuungsvertrag gekündigt, wäre im Fall der Aufnahme der Berufstätigkeit eine Betreuung nicht sichergestellt gewesen. Ab Oktober habe die Klägerin schließlich eine Berufstätigkeit wieder aufnehmen können. Damit bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Betreuungsaufwendungen, Arbeitssuche und anschließender Berufstätigkeit.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Foto: © falko matte - Fotolia.com
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg steuern-falko-matte-Fotolia_795286_XS.jpg (45,7 KB, 0x aufgerufen)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bedarfsgemeinschaft: Steuerlich absetzbar? Steuerrecht 16.10.2011 16:44
Schuldnerberatung steuerlich absetzbar? Steuerrecht 08.09.2010 11:23
Maklercourtage steuerlich absetzbar Steuerrecht 17.06.2010 15:08
Fitnessstudio steuerlich absetzbar? Insolvenzrecht 14.03.2008 14:31
Zahnersatz steuerlich absetzbar ?.. Steuerrecht 04.10.2007 09:45





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN