Dies ist eine Diskussion zu Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose steuerlich absetzbar innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Thema bewerten | Ansicht |
| |||
| Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose steuerlich absetzbar Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass zwei Drittel der Betreuungskosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, höchstens 4.000 Euro pro Kind. Das Kind muss jünger als 14 Jahre sein, bei behinderten Kindern liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Die Kinderbetreuungskosten müssen zudem „wegen einer Erwerbstätigkeit“ anfallen. Bei Arbeitslosigkeit gewährt das Finanzamt nur für eine höchstens viermonatige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit noch einen Steuerabzug. Im verhandelten Rechtsstreit war der Ehemann der Klägerin im Jahr 2009 ganzjährig berufstätig. Die Frau war von Januar bis September arbeitslos. Ihre zwei Kinder hatte sie in einer Ganztagsschule untergebracht. Das Betreuungsverhältnis konnte nur zum Schuljahresende gekündigt werden. Die Kinderbetreuungsaufwendungen machte das Ehepaar in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte den vollen Steuerabzug ab, da die Frau über ein halbes Jahr nicht erwerbstätig war. Lediglich die während der Arbeitslosigkeit über vier Monate angefallenen Kinderbetreuungskosten wurden steuerlich angerechnet. 523,33 Euro blieben jedoch unberücksichtigt. Das Finanzgericht stellte in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 klar, dass die Klägerin alle Betreuungsaufwendungen im Jahr 2009 steuerlich geltend machen kann, und zwar auch jene, die während der gesamten Arbeitslosigkeit angefallen waren. Der vom Gesetz geforderte „objektiv tatsächliche und wirtschaftliche Zusammenhang“ zwischen Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit könne auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige aktuell keine berufliche Tätigkeit ausübt. Die Aufwendungen müssten aber „im Hinblick auf eine angestrebte Tätigkeit“ anfallen. Dies sei hier der Fall gewesen. Denn hätten die Eltern den Betreuungsvertrag gekündigt, wäre im Fall der Aufnahme der Berufstätigkeit eine Betreuung nicht sichergestellt gewesen. Ab Oktober habe die Klägerin schließlich eine Berufstätigkeit wieder aufnehmen können. Damit bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Betreuungsaufwendungen, Arbeitssuche und anschließender Berufstätigkeit. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: © falko matte - Fotolia.com |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bedarfsgemeinschaft: Steuerlich absetzbar? | Steuerrecht | 16.10.2011 16:44 |
| Schuldnerberatung steuerlich absetzbar? | Steuerrecht | 08.09.2010 11:23 |
| Maklercourtage steuerlich absetzbar | Steuerrecht | 17.06.2010 15:08 |
| Fitnessstudio steuerlich absetzbar? | Insolvenzrecht | 14.03.2008 14:31 |
| Zahnersatz steuerlich absetzbar ?.. | Steuerrecht | 04.10.2007 09:45 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios