Dies ist eine Diskussion zu Kinder müssen dauerhaft geschützt werden innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Kinder müssen dauerhaft geschützt werden Längere Verjährungsfristen im Strafrecht sind der Ministerin dabei ein besonders wichtiges Anliegen. Merk: "Der Runde Tisch empfiehlt, dass die Verjährung bei Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs in Zukunft nicht nur bis zum vollendeten 18., sondern bis zum 21. Lebensjahr des Opfers ruhen soll. Aber für die meisten Betroffenen bleibt dann immer noch nicht genügend Zeit, um sich für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden. Sexueller Missbrauch verletzt das Innerste jedes Menschen. Trifft er ein Kind, so trifft er die verletzbarsten Menschen unter uns. Wer das erlebt, leidet für Jahrzehnte. Gegenüber anderen, gar gegenüber offiziellen Stellen kann sich nur offenbaren, wer einen Berg aus Traumata, Ängsten und Scham überwindet. Wer das schafft, muss unterstützt werden. Und nicht die Auskunft bekommen, dass es jetzt zu spät sei." Merk, die in Bayern das "Forum zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen in Bayern" leitet, fordert deshalb 30-jährige Verjährungsfristen für alle Taten sexuellen Kindesmissbrauchs: "Die Verjährung von Straftaten gibt es nur, weil man annimmt, dass nach einer gewissen Zeit von selbst wieder Rechtsfrieden eintritt. Das mag bei Vermögensdelikten so sein! Wie extrem dagegen sexueller Kindesmissbrauch unsere Gesellschaft erschüttert, zeigt uns doch gerade die seit 2010 anhaltende Diskussion. Die Opfer von sexuellen Missbrauch, die ein Leben lang unter diese Straftat leiden und nicht zur Ruhe kommen, darf man so nicht vertrösten." Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Foto: © Gerhard Seybert-Fotolia.com |
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