Dies ist eine Diskussion zu Keine ständige Überwachungspflicht für privaten Internetanschluss innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Keine ständige Überwachungspflicht für privaten Internetanschluss Die Pflicht nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte. Der klagende Musikverlag hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des Beklagten fast 300 Audiodateien (Musikdateien im MP3-Format) illegal im Internet verfügbar gemacht worden seien (sog. Filesharing). Den Anschluss des Beklagten hatte der Musikverlag durch Ermittlung der IP-Adresse identifiziert, die im Rahmen eines gleichzeitig eingeleiteten Strafverfahrens vom Provider bekannt gegeben worden war. Der Beklagte hatte behauptet, dass weder er noch seine Ehefrau oder seine vier Kinder im Alter von 17 bis 31 Jahren, die Zugang zu seinem Computer haben, den Verstoß begangen hätten. Das Gericht hat die Auffassung vertreten, dass sich nicht feststellen lasse, dass der Beklagte das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Aufgrund der vorliegenden Indizien sei es zwar nahe liegend, dass die Urheberrechtsverletzung durch eines seiner Familienmitglieder begangen worden sei. Hierfür habe der Beklagte aber nicht einzustehen. Quelle: Rechtsanwälte Thannheiser & Koll. aus Hannover |
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