Dies ist eine Diskussion zu Keine Rückforderung von Versicherungsprämien nicht existenter Horizontalbohrsysteme innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Keine Rückforderung von Versicherungsprämien nicht existenter Horizontalbohrsysteme Der Kläger hat geltend gemacht, die Prämien für die nicht existierenden Bohrsysteme seien ohne Rechtsgrund gezahlt worden. Ein versicherbares Risiko habe von Anfang an nicht bestanden. Nach § 68 Versicherungsvertragsgesetz sei die F. deshalb von einer Verpflichtung zur Zahlung der Prämie frei gewesen. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers zum Oberlandesgericht Karlsruhe blieb ohne Erfolg. Der Senat bestätigte die landgerichtliche Entscheidung. Einem möglichen Rückzahlungsanspruch steht § 814 BGB entgegen, wonach das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, weil die Zahlung der Versicherungsprämien freiwillig und vorbehaltlos erfolgte und für die Aufrechterhaltung und Fortführung des Betrugssystems gewollt war. Ohne den Abschluss der Maschinenversicherungsverträge wären der Verkauf und das Verleasen der nicht existenten Bohranlagen nicht möglich gewesen. Es gehörte zum Tatplan der F. in jedem Fall und damit auch für den Fall des Fehlens des versicherten Interesses mit der Beklagten Versicherungsverträge abzuschließen, um den von ihren gesetzlichen Vertretern geplanten Betrug durchzuführen. Hierzu mussten in jedem Fall auch die Versicherungsprämien bezahlt werden. Hätte die F. pflichtgemäß der Beklagten ihre wahren Absichten offenbart, wäre es nicht zum Abschluss der für das Betrugssystem erforderlichen Versicherungsverträge gekommen. Wäre der Sachverhalt nach Vertragsschluss offen gelegt worden, hätte die Beklagte als redlicher Versicherer keine Ansprüche aus den Versicherungsverhältnissen geltend gemacht, sondern die Beziehung sofort beendet. Das war den für die F. handelnden Personen bei Zahlung der Prämien auch bewusst. Die Revision wurde nicht zugelassen. Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 03.05.2005 - 12 U 373/04 - § 814 BGB Kenntnis der Nichtschuld: Das zum Zwecke einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ... § 68 Abs.1 VVG (1) Besteht das versicherte Interesse bei dem Beginn der Versicherung nicht oder gelangt .... das Interesse nicht zur Entstehung, so ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Zahlung der Prämie frei; der Versicherer kann eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen..... |
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