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Keine individuellen Entschädigungszahlungen für NS-Opfer im Ausland

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Alt 08.02.2012, 16:10
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Keine individuellen Entschädigungszahlungen für NS-Opfer im Ausland

Den Haag (jur). Italienische NS-Opfer und deren Nachkommen können im Ausland vor Gericht keine individuellen Entschädigungszahlungen von Deutschland einfordern. Denn Deutschland kann sich nach dem Völkerrecht auf seine Immunität berufen, entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag in einem am Freitag, 3. Februar 2012, veröffentlichten Urteil. Danach können generell Opfer von Kriegsverbrechen die verantwortlichen Staaten nicht vor ausländische Gerichte ziehen und eine Entschädigung verlangen.

Mit seiner Völkerrechtsklage hatte Deutschland sich gegen Urteile italienischer Gerichte gewandt, die 2008 NS-Opfern Entschädigungszahlungen zusprachen. Hintergrund waren Nazi-Gräuel im Jahr 1944. Aus Rache wegen eines Partisanenangriffs erschossen deutsche Soldaten in Civitella in der Toskana 250 unschuldige Zivilisten. Die Angehörigen verklagten Deutschland vor italienischen Gerichten, forderten Wiedergutmachung und bekamen recht. Wegen der besonders schlimmen Kriegsverbrechen des Nazi-Regimes habe Deutschland sein Recht auf Immunität verwirkt.

Auch griechische Angehörige hatten Deutschland in Italien vor dem Kadi gebracht. Sie sind die Nachkommen von 218 von der Waffen-SS ermordeten Einwohnern des Städtchens Distomo. Sie hatten zwar von den griechischen Gerichten Entschädigungszahlungen zugesprochen bekommen, doch Deutschland weigerte sich, zu zahlen. Die zwangsweise Einziehung deutschen Eigentums lehnte die griechische Regierung ab. Daraufhin wollten sie ihre Entschädigungsansprüche in Italien durchsetzen. Für Entschädigungszahlungen sollte daher das bundeseigene Kulturzentrum Villa Vigoni am Comer See zwangsversteigert werden.

Deutschland hielt die Entschädigungsansprüche nach dem Völkerrecht für rechtswidrig. Italien habe 1961 Reparationszahlungen für NS-Verbrechen in Höhe von 40 Millionen Mark erhalten. Auch mit anderen Ländern wie Griechenland seien Entschädigungszahlungen vereinbart worden. Dies müsse reichen. Deutschland sei nicht dafür verantwortlich, wenn aus diesen Reparationen nicht alle NS-Opfer Zahlungen erhalten haben.

Die Richter am UN-Gerichtshof in Den Haag stimmten der Auffassung Deutschlands zu. Auch wenn das Deutsche Reich für grausame Verbrechen verantwortlich sei, gehe damit Deutschlands Recht auf seine Immunität nicht verloren. Einzelne Opfer von Kriegsverbrechen könnten nach dem geltenden Völkerrecht daher Deutschland nicht vor ausländischen Gerichten verklagen und Entschädigungszahlungen erzwingen. Damit sei auch eine Zwangsversteigerung der Villa Vigoni rechtswidrig.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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