Dies ist eine Diskussion zu Keine Gebetsräume für Moslems an Schulen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Keine Gebetsräume für Moslems an Schulen M. hatte als 16-Jähriger mit mehreren Mitschülern in der Pause auf dem Schulflur Richtung Mekka gebetet. Sein Glaube schreibe ihm ein Gebet zur Mittagszeit vor. Trotzdem hatte die Schulleiterin die Gebete verboten. Vor Gericht begründete die Schulleiterin dies mit der kulturellen und religiösen Vielfalt am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Rituelle Gebete würden die ohnehin schon bestehenden Konflikte verschärfen. Auch nach den Feststellungen der Gerichte war es insbesondere unter muslimischen Schülern zu erheblichem Streit um die Gebete gekommen. Anhänger strengerer islamischer Glaubensrichtungen hätten muslimischen Mitschülern vorgeworfen, nicht den Vorgaben des Korans zu folgen. Die Einrichtung eines eigenen Gebetsraums würde nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin die Anforderungen an die Schule bezüglich Organisation und Sicherheit sprengen. Unter solchen Voraussetzungen ist ein Verbot ritueller Gebete zulässig, bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht. Gleichzeitig betonte es aber den Ausnahmecharakter einer solchen Maßnahme als letztem Mittel, wenn innerschulischen Konflikten mit erzieherischen Maßnahmen nicht mehr beizukommen ist. Die Schulverwaltung dürfe Gebete in der Schule nicht generell unterbinden. „Im Gegenteil ist ein Schüler aufgrund der im Grundgesetz garantierten Glaubensfreiheit grundsätzlich berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule ein Gebet zu verrichten, wenn dies einer Glaubensregel seiner Religion entspricht.“ Auch die sogenannte negative Glaubensfreiheit ändere daran nichts. Mitschüler und Lehrer hätten keinen Anspruch, „vor einer Begegnung mit fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen“ verschont zu bleiben. Das Grundgesetz verlange „keine Schule, die von jeglichen religiösen Bezügen freigehalten wird“. Die Duldung religiöser Handlungen in der Schule stelle die staatliche Neutralität nicht infrage. Im konkreten Fall allerdings drohten rituelle Gebete den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und einen ordnungsgemäßen Unterricht am Berliner Diesterweg-Gymnasium zu gefährden, so das Bundesverwaltungsgericht weiter zur Begründung. Nach den klaren Feststellungen der Vorinstanzen würden sich durch rituelle Gebete im Schulflur ohnehin bestehende religiöse Konflikte erheblich verschärfen. Das Verbot sei daher gerechtfertigt. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: © Jasmin Merdan - Fotolia.com |
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