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Keine Abschiebung von Asylbewerbern in den EU-Staat Griechenland?

Dies ist eine Diskussion zu Keine Abschiebung von Asylbewerbern in den EU-Staat Griechenland? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 22.12.2011, 10:57
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Keine Abschiebung von Asylbewerbern in den EU-Staat Griechenland?

Luxemburg (jur). Asylbewerber dürfen nicht in andere EU-Staaten abgeschoben werden, wenn sie dort möglicherweise unmenschlich behandelt werden. Das hat am Mittwoch, 21. Dezember 2011, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall von Abschiebungen von Großbritannien (Az.: C 411/10) und Irland (Az.: C 493/10) nach Griechenland entschieden.

Die EU-Mitgliedstaaten könnten nicht unwiderlegbar davon ausgehen, dass Griechenland die Grundrechte der Asylbewerber beachtet.

Nach EU-Recht ist grundsätzlich dasjenige EU-Land für Asylbewerber zuständig, das die Flüchtlinge als Erstes betreten haben. Wenn sie in ein anderes Land weiterreisen, werden sie nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung daher wieder in das Ausgangsland abgeschoben.

Menschenrechtsorganisationen werfen allerdings seit Jahren Griechenland vor, die EU-Mindeststandards zur Behandlung von Flüchtlingen nicht einzuhalten. Daher dürften Flüchtlinge dorthin nicht zurückgebracht werden, auch wenn sie über Griechenland in die EU gekommen sind.

Dies hat der EuGH nun bestätigt. Zwar beruhe die Dublin-II-Verordnung auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den EU-Ländern. Dieses Vertrauen sei aber nicht unwiderlegbar. Gebe es „ernstlich und erwiesenermaßen“ Grund zu der Annahme, dass Flüchtlinge im ersten Einreiseland unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden, dürften sie dorthin nicht abgeschoben werden. Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf die Grundrechtscharta der EU.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil. Der früher auch in Deutschland üblichen „unwiderleglichen Sicherheitsvermutung“ habe der EuGH eine klare Absage erteilt. Ein „blindes Abschieben“ sei danach unzulässig.

Im Januar hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Abschiebung eines Afghanen nach Griechenland untersagt. In einem Streit vor dem Bundesverfassungsgericht hatte danach das Bundesinnenministerium erklärt, Flüchtlinge würden bis auf weiteres nicht mehr nach Griechenland abgeschoben; das Asylverfahren werde stattdessen hier in Deutschland durchgeführt. Unter Hinweis auf den Vorrang des EU-Rechts hatte das Bundesverfassungsgericht daraufhin das Verfahren für erledigt erklärt (Az.: 2 BvR 2015/09). Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 in zwei Eilverfahren die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland ausgesetzt (Az.: 2 BvQ 56/09 und 2 BvR 2780/09).

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