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Kein Klagerecht durch Grundstückskauf

Dies ist eine Diskussion zu Kein Klagerecht durch Grundstückskauf innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 26.01.2012, 16:08
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Kein Klagerecht durch Grundstückskauf

Leipzig (jur). Wer ein Grundstück nur deshalb kauft, um den Neubau einer Straße zu verhindern, hat kein Klagerecht vor Gericht. Mit einem am Mittwoch, 25. Januar 2012, verkündeten Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig daher die Klage einer Bürgerinitiative gegen die Fortführung der Autobahn 44 östlich von Kassel als unzulässig ab (Az.: 9 A 6.10).

Der Autobahnbau ist seit Jahren umstritten und wurde in mehreren Abschnitten auch von der Umweltschutzorganisation BUND angegriffen. Der Lückenschluss zwischen Kassel und Eisenach soll die Verbindung zwischen dem Ruhrgebiet und dem Raum Leipzig/Dresden verbessern.

In dem nun entschiedenen Fall hatte eine gegen die geplante Autobahntrasse gerichtete Bürgerinitiative ein Grundstück an dieser Trasse gekauft, um so eine gewünschte Alternativtrasse durchzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage des Vereins gegen den 5,9 Kilometer langen Abschnitt zwischen Helsa-Ost und Hessisch Lichtenau-West als unzulässig ab. Wer ein Grundstück nur kaufe, um einen Prozess gegen eine neue Straße führen zu können, sei zur Klage nicht befugt, urteilten die Leipziger Richter.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei
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