Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kein Grundrechtsverstoß aufgrund unterbliebener Rentenerhöhung

Dies ist eine Diskussion zu Kein Grundrechtsverstoß aufgrund unterbliebener Rentenerhöhung innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 09:23
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kein Grundrechtsverstoß aufgrund unterbliebener Rentenerhöhung

Mainz (jur). Rentner können für das Jahr 2010 keine Rentenerhöhung beanspruchen. Die unterbliebene Rentenanpassung verstößt nicht gegen das Grundgesetz oder die allgemeinen Menschenrechte, stellte das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 13. Dezember 2011, veröffentlichten Urteil klar (L 4 R 407/11). Auch wenn über Jahre regelmäßig immer wieder die Renten erhöht wurden, bedeute dies nicht, dass dies jedes Jahr geschehen muss, so die Mainzer Richter.

Der heute 72-jährige schwerbehinderte Kläger meinte, dass ihm für das Jahr 2010 rückwirkend zumindest eine ebenso große Erhöhung der Ruhestandsbezüge zustehen müsse, wie sie Beamte erhalten haben – mindestens 1,2 Prozent. Es sei ungerecht, dass diejenigen, die über das Rentenrecht entscheiden oder dieses umsetzen, für sich selbst günstige Regelungen zur Altersversorgung schaffen können. Normale Rentner hätten dagegen darauf keinen Einfluss.

Außerdem führe die Inflation von drei Prozent dazu, dass der Lebensstandard von Altersrentnern „empfindlich herabgesetzt“ werde. Solche Einschnitte könnten den Rentnern nicht schrankenlos zugemutet werden.

Das LSG hielt es in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2011 jedoch für zulässig, dass der Gesetzgeber eine Rentenerhöhung auch mal unterlässt. Es gebe kein „verfassungsrechtlich schützenswertes Vertrauen“ auf jährliche Rentenerhöhungen. Die gesetzlichen Bestimmungen würden solch eine Automatik nicht vorsehen. Auch das Bundesverfassungsgericht habe darauf am 26. Juli 2007 hingewiesen (Az.: 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07). Der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum, wann er eine Rentenerhöhung vornimmt und wann nicht.

Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liege ebenfalls nicht vor. Der Vergleich zwischen Beamten und Altersrentnern sei unzulässig. Denn es handele sich hier um zwei völlig unterschiedliche Systeme. So seien für Beamte 2010 die Pensionen zwar angehoben worden, andererseits müssten sie ihre Ruhestandsbezüge aber in größerem Umfang besteuern. Insgesamt sei daher die vom Kläger monierte unterbliebene Rentenanpassung als verhältnismäßig anzusehen, so das LSG.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Weder Schüler noch (kein) Student - Vater will kein Unterhalt mehr zahlen Familienrecht 07.09.2011 23:01
Verzehrkarte verloren - kein Geld dabei - kein Ausweis - Handy als Pfand? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.07.2011 05:58
Kein Abschlusszeugnis der 11 Klasse an FOS erhalten, kein Abiturzeugnis deshalb auch? Schulrecht und Hochschulrecht 28.05.2008 20:44
Rentenerhöhung aufgrund rückwirkender Änderung des Grades der Behinderung Sozialrecht 25.01.2008 12:07





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN