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Justizministerkonferenz beschließt Eckpunkte der Großen Justizreform

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Alt 30.06.2005, 15:41
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Justizministerkonferenz beschließt Eckpunkte der Großen Justizreform

DORTMUND/HANNOVER. Auf ihrer 76. Konferenz am 29. und 30. Juni 2005 in Dortmund haben sich die Justizministerinnen und -minister der Länder mit großer Mehrheit auf wesentliche Eckpunkte der Großen Justizreform verständigt. Dazu gehören insbesondere:

• die Übertragung von Nachlasssachen von den Gerichten auf Notare,

• die Schaffung einer Öffnungsklausel für die Länder zur Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten,

• die Vereinheitlichung der Prozessordnungen der Gerichte.

Die Justizministerinnen und -minister halten an ihrem Ziel einer Veränderung des Instanzenzuges in Zivil- und Strafverfahren fest. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Gerichtsverfahren auch in Zukunft schnell und der materiellen Gerechtigkeit entsprechend durchgeführt werden können. Die verschiedenen Wege zu diesem Ziel sollen schnellstmöglich unter Beteiligung der Praxis vorgelegt werden.

Allen Unkenrufen zum Trotz schreitet das Reformvorhaben damit weiter voran. Die Niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann äußerte sich erfreut über das Konferenzergebnis: "Es ist mir ein großes Anliegen, die Qualität der Rechtsprechung langfristig zu sichern. Wir sind auf einem guten Weg."

Justizreform unterwegs (Rückblick - Ausblick)

Ausgangssituation: Die Justiz ist stark belastet. Bürger beklagen lange Verfahrensdauer und Unübersichtlichkeit.

Lösung: Neustrukturierung durch eine Große Justizreform und Konzentration auf die Kernaufgaben.
Start: Justizministerin Heister-Neumann hat 2003 eine unabhängige Expertenkommission mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt.
Erste Schritte: Seit September 2004 liegt das Expertengutachten vor und die Justizministerkonferenz hat mit ihren Beschlüssen vom 25.11.2004 eine klare Fahrtrichtung vorgegeben. Justizministerin Heister-Neumann hat eine eigene Position erarbeitet. Zu den einzelnen Themenbereichen haben bundesweite Arbeitsgruppen unter Federführung der Staatssekretäre ihre Arbeit aufgenommen.
Einbindung der Praxis: Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann hat die Praxis schon frühzeitig an der Diskussion beteiligt. Bundesweit einmalig fanden in Niedersachsen im Januar/Februar 2005 insgesamt fünf Regionalkonferenzen statt, in denen sich die Ministerin und ihr Team der direkten Auseinandersetzung mit Praktikern stellten. Diese offene Vorgehensweise wurde von den Eingeladenen ebenso begrüßt, wie die Gastgeber das kritische Hinterfragen einzelner Punkte interessiert aufgenommen haben.

Gegenstand der Kritik war insbesondere der Vorschlag, den Instanzenzug auf zwei Instanzen zu verkürzen. Dahinter steht die Befürchtung, für die Eingangsgerichte könne ein nicht zu bewältigender Arbeitsanfall entstehen. Allerdings soll nach dem neuen Konzept gerade die erste Instanz gestärkt werden. Insbesondere müssen durch die Reform freigesetzte Ressourcen auch der Justiz für die Erfüllung ihrer Kernaufgabe "Rechtsprechung" zugute kommen.

Eine Entlastung der Justiz durch Übertragung des Nachlasswesens und der einvernehmlichen Scheidungen auf Notare sowie des Vollstreckungswesens auf Gerichtsvollzieher findet bei den benannten Berufsgruppen breite Zustimmung.

Der Zusammenlegung von Fachgerichten (z.B. Sozial- und Verwaltungsgerichte) räumen viele Richter gegenüber erweiterten Versetzungsregelungen den Vorzug ein.

Justizintern wird im Intranet unter http://intra.justizreform.niedersachsen.de rege diskutiert.
Ergebnisse der Justizministerinnen und minister in Dortmund: Auf ihrer Konferenz am 29. und 30. Juni 2005 haben sich die Justizministerinnen und minister auf wesentliche Eckpunkte der Reform geeinigt.
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