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Juraexamen mit Metalldetektoren: Landesjustizprüfungsamt beantwortet wichtige Fragen

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Alt 15.12.2011, 14:43
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Juraexamen mit Metalldetektoren: Landesjustizprüfungsamt beantwortet wichtige Fragen

Hannover (juraforum.de). Ab dem Klausurdurchgang im Januar 2012 werden durch das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) in Niedersachsen vor den Examensklausuren Kontrollen mittels Metalldetektor eingeführt. Wie Juraforum.de gestern schon berichtete, werden diese Maßnahmen laut LJPA eingeführt, um eine bessere Aufdeckung von Täuschungsversuchen mittels digitaler Geräte zu ermöglichen. Dies diene der Wahrung der Chancengleichheit aller Prüflinge. Juraforum.de hat die Einführung dieser Eingangskontrollen zum Anlass genommen, um dem niedersächsischen LJPA hierzu einige kritische Fragen zu stellen. Der Vertreter des Präsidenten des LJPA Herr RiAG Lieberum antwortete prompt. Nachfolgend finden Sie daher heute unser E-Mail-Interview:

Juraforum.de: Betrifft dieses Screening nur Niedersachsen und nur die Examensklausuren?

LJPA: In der Tat betrifft das Screening nur die Examensklausuren, denn nur diesbezüglich hat das LJPA die Gestaltungshoheit; was universitäre Klausuren angeht, so obliegt das Procedere den Universitäten.

Juraforum.de: Warum kommt es zur Einführung der Metalldetektoren? Gab es überdurchschnittlich viele Täuschungsversuche mittels Handys etc.?

LJPA: Die Detektoren werden eingeführt, weil es in diesem Jahr Eingaben von Studenten gab, die beklagten, dass einige Kommilitonen vorhaben, sich per Handy Vorteile bei der Klausurerstellung zu verschaffen. Aufgrund dieser Hinweise aus Prüflingskreisen hat das LJPA schon in diesem Jahr stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Die Besorgnis der Studenten und Referendare, dass sich „Kollegen“ unerlaubte Vorteile bei der Anfertigung der Examensklausuren verschaffen, hat hier im Hause zu einer Sensibilisierung hinsichtlich dieser Thematik geführt. Ich habe mittlerweile auch sämtliche Prüfungsämter der anderen Bundesländer eingebunden; diese haben die Problematik ebenfalls erkannt und erwarten unseren Erfahrungsbericht. Denn Täuschungsversuche per Handy sind durch die Aufsichten während der Klausuranfertigung schwerlich aufzudecken. Angesichts der mittlerweile überaus großen Speicherkapazitäten mancher Handys – was sich in den nächsten Jahren noch deutlich steigern wird – können diese auch ohne Netzanbindung als „Spickzettel“ benutzt werden hinsichtlich sämtlicher Aufbauschemata, Kommentierungen, Rechtsprechung, etc.. Vor diesem Hintergrund haben wir auch den Ansatz verworfen, sogenannte „Handy-Finder“ einzusetzen, weil auf diese Weise nur Geräte erkannt werden, die am Netz sind. Kurzum, wir reagieren auf den technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Kleinstcomputer, die ohne weiteres während der Anfertigung von Klausuren als Täuschungsinstrumente eingesetzt werden können. Im Interesse der Chancengleichheit sind wir also gehalten, derartige Versuche zu unterbinden.

Juraforum.de: Auf welcher Rechtsgrundlage führen Sie das Screening mit Metalldetektoren durch?

LJPA: Rechtsgrundlage ist § 11 NJAG i.V.m. § 15 NJAG, wonach es dem LJPA obliegt, den Prüfungsablauf zu gestalten und auf Täuschungsversuche zu reagieren.

Juraforum.de: Ist das Screening nicht ein Eingriff in die Privatsphäre der Prüfungskandidaten?

LJPA: Natürlich stellt das Screening einen Eingriff in die Privatsphäre der Kandidaten dar; dieser ist indes gerechtfertigt und mit Bedacht in der Eingriffsintensität sehr gering gehalten, indem von einer Durchsuchung per Hand abgesehen wird.

Juraforum.de: Was passiert, wenn bei einem Prüfungskandidaten der Metalldetektor ausschlägt? Wird dieser dann von der Prüfung ausgeschlossen?

LJPA: Die Kandidaten werden vor dem Screening mehrfach darauf hingewiesen, dass sie ihre Handys abzulegen haben und dass ein Auffinden als Täuschungsversuch angesehen wird. Wird gleichwohl beim Screening ein solcher unerlaubter Gegenstand entdeckt, so wird die Klausur nach § 15 I NJAG mit „ungenügend“ bewertet. Die Kandidaten haben es also selbst in der Hand, ob ein Gerät ausschlägt oder nicht.

Juraforum.de: Wie beugen Sie Fehlern bei dem Screening vor? Gerade Absätze von Damenschuhen enthalten oft Metall, das ausschlägt.

LJPA: Ihre letzte Frage dürfte eher auf ein Screening ausgerichtet sein, das mit Geräten durchgeführt wird, wie sie z.B. an Flughäfen eingesetzt werden zum Auffinden von Waffen, Sprengstoff oder anderen gefährlichen Gegenständen. Unser Screening erfolgt mit Handgeräten, bei denen die Absätze von Damenschuhen sind nicht Gegenstand der Untersuchung sind. Es ist nicht verboten, metallische Gegenstände mit sich zu führen; es wird nach Handys, Palms o.ä. gesucht.

Juraforum.de: Wir bedanken uns für das Interview!

Quelle: Juraforum.de (se) / LJPA
Foto: (c) Wildcat-Fotolia.com
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg metalldetektor-Wildcat-Fotolia_10867330_XS.jpg (46,0 KB, 0x aufgerufen)

Geändert von JuraForum-News (16.12.2011 um 10:42 Uhr).
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