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Jobcenter muss Kosten für Nachsendeauftrag bei Umzug zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Jobcenter muss Kosten für Nachsendeauftrag bei Umzug zahlen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 21.12.2011, 10:14
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Jobcenter muss Kosten für Nachsendeauftrag bei Umzug zahlen

Mannheim (jur). Fordert ein Jobcenter Hartz-IV-Empfänger zum Umzug in eine billigere Wohnung auf, muss es den Arbeitslosen auch die Kosten eines Postnachsendeauftrags erstatten. Das hat das Sozialgericht (SG) Mannheim mit einem am Dienstag, 20. Dezember 2011, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: S 10 AS 4474/10.

Im Streitfall sollte der Arbeitslose umziehen, weil seine bisherige Wohnung dem Jobcenter zu teuer war. Er fand auch eine günstigere Bleibe. Das Jobcenter stimmte zu und bewilligte die Umzugskosten.

Nach dem Umzug bestellte der Mann sein Telefon um und stellte bei der Post einen Nachsendeantrag. Die entsprechenden Kosten von 60 beziehungsweise 15 Euro wollte er ebenfalls erstattet bekommen. Das Jobcenter bezahlte schließlich die Telefonummeldung, nicht aber den Nachsendeauftrag.

Doch auch der Postnachsendeauftrag gehört zu den „eigentlichen Kosten des Umzugs“, die das Jobcenter erstatten muss, so das SG in seinem Urteil vom 12. Dezember 2011. Denn schließlich seien es Kosten, die „zwangsläufig mit einem Umzug einhergehen“.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei
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jobcenter, nachsendeantrag, sozialrecht, umzug

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