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Italienische Richter haften nicht für EU-Rechts-Verstöße

Dies ist eine Diskussion zu Italienische Richter haften nicht für EU-Rechts-Verstöße innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 24.11.2011, 14:51
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Italienische Richter haften nicht für EU-Rechts-Verstöße

Luxemburg. Italien darf nicht seinen Richtern die Folgekosten von Verstößen gegen EU-Recht aufbürden. Der Staat muss selbst haften, urteilte am Donnerstag, 24. November 2011, der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Wenn EU-Länder das europäische Recht nicht richtig oder nicht rechtzeitig in nationales Recht umsetzen, können betroffene Bürger gegebenenfalls Schadenersatz vom Staat verlangen.

Ein Gesetz in Italien beschränkt die Haftung auf Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit. Zudem bürdet es diese Haftung den Richtern auf, wenn der Verstoß gegen EU-Recht auf ihrer Rechtsprechung und ihrer Auslegung der italienischen Gesetzte beruht.

Auf Klage der EU-Kommission verwarf nun der EuGH dieses Gesetz als unzulässig. Der Staat dürfe das Risiko nicht auf insbesondere die obersten Richter abwälzen. Zudem gehe die Beschränkung der Haftung weiter als zulässig

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für ihre Anwaltshomepage
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