
29.03.2007, 16:48
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| Heister-Neumann: Patientenverfügung muss gesetzlich geregelt werden Anlässlich der heutigen Debatte zur Patientenverfügung im Deutschen Bundestag erklärte Heister-Neumann: "Wir brauchen für diesen Bereich eine gesetzliche Grundlage um den Patienten und den behandelnden Ärzten Rechtssicherheit zu geben." Damit griff die Ministerin einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag auf. Die Fraktionen hatten mit ihrem Antrag gefordert, die bei vielen Menschen be*stehende Verunsiche*rung zu beenden und zu klären, wie mit einer Patientenverfügung im Voraus eine eigene Entscheidung über lebenser*haltende Maßnahmen getroffen werden kann und welche Kriterien dabei zu beachten sind.
Eine Patientenverfügung dürfe allerdings, so die Ministerin, nicht unbegrenzt gelten. Sinn und Zweck solcher Verfügungen sei es, für das Sterben eine verbindliche Regelung zu schaffen. Für den Fall, dass noch nicht klar sei, dass die Krankheit tödlich verlaufen werde, müsse die Erhaltung des Lebens den Vorrang haben. In solchen Fällen gelte es, den Betroffenen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie für Ihre Genesung benötigten.
Quelle: Pressemitteilung des Nds. Justizministeriums (29.03.2007) |