Dies ist eine Diskussion zu Hauseigentümer müssen nur einmalig für Wasserversorgeranschluss zahlen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Hauseigentümer müssen nur einmalig für Wasserversorgeranschluss zahlen Der Kläger hatte sein Haus Mecklenburg-Vorpommern schon zu DDR-Zeiten gekauft. Unter seiner eigenen Beteiligung wurde das Grundstück rückseitig an die Wasserversorgung angeschlossen. 2005 wurde der Anschluss auf die Straßenseite verlegt. Der Versorger forderte danach einen Baukostenzuschuss von 1.246 Euro sowie Kosten für den Hausanschluss in Höhe von 485 Euro. Doch beides muss der Eigentümer nicht zahlen, urteilte nun der BGH. Der gesetzliche Baukostenzuschuss greife nur, wenn ein Haus neu an die Versorgung angeschlossen oder wenn ein bestehender Anschluss den heutigen Anforderungen entsprechend verstärkt werde. Hier seien zwar gänzlich neue Leitungen gelegt worden; dennoch sei das Haus auch vorher schon an die Wasserversorgung angeschlossen gewesen. Auch ein Beitrag zur „Erstellung des Hausanschlusses“ werde nach der entsprechenden Verordnung nur beim erstmaligen Anschluss oder dann fällig, wenn der Eigentümer den Neuanschluss durch eigene Umbauten selbst veranlasst. Die Kosten für die Unterhaltung oder eine Erneuerung des Anschlusses könne das Versorgungsunternehmen dagegen nicht gesondert in Rechnung stellen, betonten die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vom 23. November 2011. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei |
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