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Hähnchen-Kebab darf nicht labbrig sein

Dies ist eine Diskussion zu Hähnchen-Kebab darf nicht labbrig sein innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 14.09.2012, 08:45
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Hähnchen-Kebab darf nicht labbrig sein

Berlin (jur). „Schwammig im Biss“ geht bei einem Hähnchen-Kebab gar nicht. Besteht das Produkt nur aus fein zerkleinertem Fleisch und ist damit beim Verzehr ohne Biss, darf es nicht als „Hähnchen-Kebab“ verkauft werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 13. September 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: VG 14 K 48.11).

Damit muss ein niedersächsischer „Hähnchen-Kebab“-Hersteller seine Produktionsmethode wohl überdenken. Ein Berliner Bezirksamt hatte in dem Fleischprodukt eine Irreführung des Verbrauchers gesehen, da es sich nicht wirklich um einen „Kebab“ handele.

Der Hersteller hatte Hähnchenfleisch mit einem Mixer zerkleinert und gewürzt. Anschließend wurde die Fleischmasse in einem Kunstdarm gefüllt und erhitzt. Nach einer Kühlung wurde das Fleisch in Stücke geschnitten. Auf der Verpackung stand neben dem Namen „Hähnchen-Kebab“ der Hinweis „aus Hähnchenfleisch zubereitet“.

Anders als die Behörde meinte, müsse ein „Kebab“ nicht aus gewachsenem Fleisch bestehen, so die Firma. Schließlich sei „Kebab“ sowieso nur eine Fantasie-Bezeichnung.

Doch die Berliner Richter wussten besser, was unter einem „Hähnchen-Kebab“ zu verstehen ist. Viele Verbraucher würden unter „Kebab“ die Kurzform von „Döner Kebab“ verstehen. Nach dem Deutschen Lebensmittelbuch bestehe ein Hähnchen-Döner Kebab aus dünnen Fleischscheiben. Wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch dürfe für das Produkt nicht verwendet werden. Der Verbraucher habe vielmehr die Erwartung, es handele sich um „wie gewachsene“ Hähnchenfleischscheiben.

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