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Geschenkt ist (nicht immer) geschenkt - Wiederholen manchmal erlaubt

Dies ist eine Diskussion zu Geschenkt ist (nicht immer) geschenkt - Wiederholen manchmal erlaubt innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 16.06.2005, 15:04
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Geschenkt ist (nicht immer) geschenkt - Wiederholen manchmal erlaubt

Berlin (DAV). Schenkt ein Mann seiner Freundin ein Auto, um sie zum bleiben zu "überreden", darf er nach dem Scheitern der Beziehung wenigstens das Fahrzeug behalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 15. März 2005, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: 17 U 180/04).

Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann Anfang 2001, als seine Beziehung kriselte, seiner Freundin einen Schenkungsvertrag über einen Porsche 928 samt Schlüssel und Fahrzeugbrief in den Briefkasten geworfen, den defekten Wagen aber erst noch in die Werkstatt gebracht. Zur Übergabe des Autos kam es dann nicht mehr - stattdessen trafen sich die beiden vor Gericht wieder. Die "Ex" wollte den Wagen haben bekam ihn aber nicht. Nach Ansicht des Gerichts war die großzügige Schenkung unwirksam, da das entsprechende Geschenk nicht notariell beurkundet war und die Frau nur den Schlüssel, nicht aber den Wagen bekommen hatte. Die Richter verwiesen dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach eine notarielle Beurkundung notwendig ist oder das Geschenk tatsächlich ausgehändigt wird. Dies war hier allerdings nicht der Fall. Dem Gericht zur Folge machten weder die Schlüsselübergabe noch die Aushändigung des Fahrzeugbriefes die Frau automatisch zur Eigentümerin des Fahrzeuges. Die bloße Möglichkeit, mit dem Schlüssel auf das Auto zurückzugreifen, reiche nicht, zumal die Frau nicht einmal genau wusste, wo sich der geschenkte Wagen befand.

Ein kleiner Trost für den Mann. Wer seine Rechte prüfen lassen will, sollte sich anwaltlicher Hilfe versichern.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de
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