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Gemeinde haftet für Sturz eines Fußgängers bei einer Gefahrenstelle

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinde haftet für Sturz eines Fußgängers bei einer Gefahrenstelle innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 03.05.2006, 17:51
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Gemeinde haftet für Sturz eines Fußgängers bei einer Gefahrenstelle

Berlin (DAV). Gerade nach dem Winter sind Wege oft beschädigt. Wenn nun ein Fußgänger über lose Pflastersteine stürzt, kann er gegen die Gemeinde klagen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Juni 2005 (Az.: III ZR 358/04), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Kläger stürzte bei Dunkelheit auf einem Gehweg nach seiner Darstellung deshalb, weil die Pflasterung um einen im Boden verlegten Absperrhahn herausgerissen war. Er sei über lose Steine gestolpert, in eine Bodenöffnung gerutscht und umgeknickt. Er verklagte die Gemeinde wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz. In den ersten beiden Instanzen unterlag der Kläger noch, da er nicht beweisen könne, dass er mit dem Schuh tatsächlich in das Loch getreten sei.

Der BGH gab nun dem Kläger Recht. Wer in der Nähe einer Gefahrenstelle, wie es sich aus dem Loch in der Pflasterung und den lose darum herumliegenden Pflastersteinen ergab, stürzt, liegt es nahe, dass das Loch die Ursache ist. Für einen solchen Geschehensablauf spreche schon der Anscheinsbeweis. Der Kläger muss den Hergang nur schlüssig darlegen. Die Gemeinde müsse hingegen den Gegenbeweis antreten. Die Richter stellten entgegen der zweiten Instanz auch klar, dass der Kläger nicht mit einer Taschenlampe die Straße hätte begehen müssen, falls die Straßenlaterne nahe der Unfallstelle nicht geleuchtet haben sollte. So etwas sei völlig überzogen.

Dieser Fall zeigt, dass man nicht immer klein beigeben sollte. Über die Chancen und Risiken eines Prozesses klärt eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt auf.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de
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