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Fußball-Spielplan nicht urheberrechtlich geschützt

Dies ist eine Diskussion zu Fußball-Spielplan nicht urheberrechtlich geschützt innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 01.03.2012, 12:14
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Fußball-Spielplan nicht urheberrechtlich geschützt

Luxemburg (jur). Fußball-Spielpläne unterliegen nicht dem Urheberschutz. Es fehlt ihnen die „Originalität“ und eine „geistige Schöpfung“, urteilte am Donnerstag, 1. März 2012, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C 604/10). Allein der hohe Aufwand für die Erstellung der Spielpläne rechtfertige einen Urheberschutz nicht. Schutzfähig sei allenfalls eine originelle Präsentation, nicht aber die Daten selbst.

In Großbritannien gibt es seit Jahren Streit zwischen den Organisatoren der Fußballligen auf der einen sowie Medien und Buchmachern auf der anderen Seite. Für Abdruck und Nutzung der Spielpläne möchten die Organisatoren Lizenzgebühren kassieren. Den Streit müssen formal zwar nun die britischen Gerichte entscheiden; nach den Luxemburger Maßgaben haben die Veranstalter aber kaum Aussicht auf Erfolg.

Denn geschützt sind danach nur die Auswahl und eine originelle Anordnung der Daten, nicht aber die Daten selbst. Auch ein hoher Aufwand für die Erzeugung der Daten spiele daher keine Rolle. Bei den Fußball-Spielplänen seien zwar ein hoher Arbeitsaufwand und auch eine „bedeutende Sachkenntnis“ notwendig, letztlich folge der Spielplan aber festen Regeln und lasse daher keinerlei Spielraum für eine urheberrechtlich schützenswerte „geistige Schöpfung“.

Geschützt sein können nach EU-Recht auch Datenbanken, für die „eine wesentliche Investition erforderlich war“. Hierzu hatte der EuGH allerdings schon am 9. November 2004 (Az.: C 46/02, C 338/02 und C 444/02) entschieden, dass die „Erzeugung“ der Daten nicht mitrechnet. Denn diese seien bereits für den Sportwettbewerb selbst erforderlich. Der Aufwand, diese Daten dann auch noch in eine Tabelle zu packen, sei dagegen gering. Diese Rechtsprechung hat der EuGH nun nochmals bekräftigt.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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