Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafte Steuererstattung verjährt nach fünf Jahren innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Fehlerhafte Steuererstattung verjährt nach fünf Jahren Im konkreten Fall hatte das Finanzamt einen Tippfehler bei der Berechnung der Einkommenssteuer des Klägers für das Jahr 1997 gemacht. Die abgeführte Lohnsteuer wurde nun zehnfach berücksichtigt, so dass eine entsprechend hohe Steuererstattung gezahlt wurde. Letztmalig wurde der Einkommenssteuerbescheid des Klägers 2002 noch geändert. Erst 2008 fiel dem Finanzamt auf, dass der Kläger eine viel zu hohe Steuererstattung erhalten hatte. So forderte die Behörde den zu viel gezahlten Betrag samt Zinsen zurück. Der Steuerzahler hätte den zu hoch angesetzten Erstattungsbetrag ohne weiteres erkennen und sich beim Finanzamt melden können. Auf eine Verjährung könne sich der Kläger nicht berufen. Denn die Verjährungsfrist beginne erst zu laufen, wenn der Fehler bemerkt wird. Dem widersprach der BFH jedoch in seiner am 25. Oktober 2011 gefällten Entscheidung. Die Ansprüche des Finanzamtes seien nach fünf Kalenderjahren verjährt. Maßgeblich sei hierbei das Datum des Steuerbescheides, spätestens in seiner letzten Fassung. Ob die Verjährungsfrist auch ab einem früheren Zeitpunkt schon beginnen kann – beispielsweise mit der ersten Erstellung des Steuerbescheides – haben die Münchener Richter offen gelassen. Denn im verhandelten Verfahren sei die Fünf-Jahres-Frist auf jeden Fall erreicht worden. Es komme hier auch nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen der zu viel gezahlte Betrag aufgefallen ist oder nicht. Entscheidend sei nur, ob die Ansprüche verjährt sind. Quelle: www.juraforum.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: steuern- © Falko Matte - Fotolia.com |
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