Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fehlerhafte Steuererstattung verjährt nach fünf Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafte Steuererstattung verjährt nach fünf Jahren innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 16:10
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fehlerhafte Steuererstattung verjährt nach fünf Jahren

München (jur). Ein Wunschtraum fast aller Steuerzahler: Das Finanzamt macht einen Fehler und überweist eine viel zu hohe Steuererstattung. Wie aus einem am Mittwoch, 18. Januar 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervorgeht, kann man den unverhofften Steuer-Geldsegen behalten – vorausgesetzt, das Finanzamt hat seinen Fehler erst nach fünf Jahren bemerkt (Az.: VII R 55/10). Denn nach fünf Kalenderjahren sind die Ansprüche der Finanzverwaltung auf Rückzahlung der überhöhten Steuererstattung verjährt, so die Münchener Richter.

Im konkreten Fall hatte das Finanzamt einen Tippfehler bei der Berechnung der Einkommenssteuer des Klägers für das Jahr 1997 gemacht. Die abgeführte Lohnsteuer wurde nun zehnfach berücksichtigt, so dass eine entsprechend hohe Steuererstattung gezahlt wurde. Letztmalig wurde der Einkommenssteuerbescheid des Klägers 2002 noch geändert.

Erst 2008 fiel dem Finanzamt auf, dass der Kläger eine viel zu hohe Steuererstattung erhalten hatte. So forderte die Behörde den zu viel gezahlten Betrag samt Zinsen zurück. Der Steuerzahler hätte den zu hoch angesetzten Erstattungsbetrag ohne weiteres erkennen und sich beim Finanzamt melden können. Auf eine Verjährung könne sich der Kläger nicht berufen. Denn die Verjährungsfrist beginne erst zu laufen, wenn der Fehler bemerkt wird.

Dem widersprach der BFH jedoch in seiner am 25. Oktober 2011 gefällten Entscheidung. Die Ansprüche des Finanzamtes seien nach fünf Kalenderjahren verjährt. Maßgeblich sei hierbei das Datum des Steuerbescheides, spätestens in seiner letzten Fassung.

Ob die Verjährungsfrist auch ab einem früheren Zeitpunkt schon beginnen kann – beispielsweise mit der ersten Erstellung des Steuerbescheides – haben die Münchener Richter offen gelassen. Denn im verhandelten Verfahren sei die Fünf-Jahres-Frist auf jeden Fall erreicht worden. Es komme hier auch nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen der zu viel gezahlte Betrag aufgefallen ist oder nicht. Entscheidend sei nur, ob die Ansprüche verjährt sind.

Quelle: www.juraforum.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Foto: steuern- © Falko Matte - Fotolia.com
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg steuern- © Falko Matte - Fotolia.com.jpg (45,7 KB, 0x aufgerufen)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mahnbescheid nach 3 Jahren. Verjährt? Verbraucherrecht 06.01.2011 07:23
Anspruch auf Nachzahlung verjährt in fünf Jahren Nachrichten: Recht & Gesetz 26.07.2010 14:19
Anspruch auf Schönheitsreparaturen nach 3 Jahren verjährt Nachrichten: Mietrecht 10.08.2009 15:23
Unterhaltszahlung nach wievielen Jahren verjährt Familienrecht 15.05.2007 18:35
Verjährt nach 3 oder erst nach 30 Jahren ? Bankrecht 08.05.2007 02:33





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN