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Fahrlehrererlaubnis kann wegen Spielsucht wiederrufen werden

Dies ist eine Diskussion zu Fahrlehrererlaubnis kann wegen Spielsucht wiederrufen werden innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 18.01.2012, 09:55
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Fahrlehrererlaubnis kann wegen Spielsucht wiederrufen werden

Koblenz (jur). Haben angestellte Fahrlehrer wegen ihrer Spielsucht Gelder von Fahrschülern nicht an ihren Chef weitergeleitet, kann ihre Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 16. Januar 2012, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 6 B 11340/11.OVG).

Das OVG bestätigte damit die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 L 995/11.MZ). Dieses hatte den Eilantrag eines Fahrlehrers gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrlehrererlaubnis durch die Stadt Mainz abgewiesen.

Der an Glücksspielsucht leidende Mann hatte für den Unterricht von Fahrschülern in 85 Fällen Geldzahlungen entgegengenommen, ohne diese jedoch an den Fahrschulinhaber weiterzuleiten. Stattdessen hatte er das Geld, insgesamt 17.035 Euro, verzockt. Damit die Geschichte nicht aufflog, hatte er nicht alle der erteilten Fahrstunden seinem Chef mitgeteilt. Das Geld von den Fahrschülern behielt er aber dennoch ein.

Die Stadt Mainz entzog ihm daraufhin wegen Unzuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung die Fahrlehrererlaubnis. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass der Fahrlehrer seine Stellung als Ausbilder missbraucht und die Vermögensinteressen der ihm anvertrauten Fahrschüler verletzt hat. Der sofortige Entzug der Fahrlehrererlaubnis sei daher gerechtfertigt.

Das OVG bestätigte diese Entscheidung in seinem Beschluss vom 9. Januar 2012. Die Verfehlungen des Mannes seien so gewichtig, „dass dem Antragsteller nicht mehr das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Ausübung des Fahrlehrerberufs entgegengebracht werden“ könne, betonten die Koblenzer Richter.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei
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